05.09.2024 - 5.6 Maßnahmenpaket zur Sicherung und Entwicklung de...

Beschluss:
angehört
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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt nimmt das in Anlage 1 dargestellte Bodendenkmal „Historischer Ortskern Holten“ und dessen Schutzumfang nach § 15 des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) zur Kenntnis.
  2. Der Rat der Stadt beschließt die in Anlage 2 beigefügte Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des historischen Ortskerns Holten zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt.

Gesetzliche Grundlage:  § 172 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394)

  1. Der Rat der Stadt beschließt für den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Holten das als Anlage 3 beigefügte integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) „Perspektive Holten“ insbesondere als Grundlage zur Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung. Er nimmt zur Kenntnis, dass die förmliche Festlegung der Fördergebietskulisse deckungsgleich mit dem Erhaltungsgebiet nach Beschlussvorschlag 2 ist.

Gesetzliche Grundlage:  Art. 6 Abs. 2 und 3 i.V.m. Art. 4 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2023 / 2024 vom 21.03.2023 / 04.07.2023)

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung des ISEK „Perspektive Holten“ erforderlichen Städtebauförderanträge für das Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ zu stellen und die notwendigen Haushaltsmittel ab dem Haushaltsjahr 2025 bis voraussichtlich 2034 in den jeweiligen Haushalten abzubilden. Bei dem derzeitigen Gesamtkostenrahmen des ISEK von rd. 19,7 Mio. EUR und einer 80 prozentigen Förderung verbleibt ein städtischer Eigenanteil von rd. 3,9 Mio. EUR. Die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen des ISEK „Perspektive Holten“ steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der zu beantragenden Städtebaufördermittel.
  2. Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung im Sinne des § 2 Nr. 3 DSchG NRW für den Bereich des historischen Ortskerns Holten gemäß Anlage 4 zur Unterschutzstellung einer Mehrheit von baulichen Anlagen einschließlich der mit Ihnen verbundenen Straßen und Plätze sowie Grünanlagen, Frei- und Wasserflächen.

Gesetzliche Grundlage:  § 10 Denkmalschutzgesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.05.2022 (GV. NRW. S. 662)

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 535 „Ortskern Holten“ in Hinsicht auf seine städtebauliche Erforderlichkeit und seine Geeignetheit zur Sicherung und Entwicklung des Ortsteils Holten unter besonderer Berücksichtigung denkmalrechtlicher Belange zu prüfen und den Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss zu gegebener Zeit über das Prüfergebnis zu unterrichten.
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Beratung

In einer umfangreichen Präsentation stellt Herr Hülsebusch das Maßnahmenpaket wie folgt vor:

 

  • Ausgangslage
  • ISEK Perspektive Holten – Querschnittsaufgabe Denkmalschutz
  • Erhalt und Entwicklung OK Holten
  • Umgestaltung Marktplatz
  • Promenade Emscherstrand
  • Qualifizierung des Kastellparks und der Stadtgrabenanlage
  • Umgestaltung des Schulhofes der Kastellschule
  • Umgestaltung des Umfeldes der revitalisierten Synagoge
  • Zeitschiene

 

Eine digitale Bürgerinformationsveranstaltung ist für den 16.09.2024 vorgesehen.

 

Herr Wrobel befürwortet das Maßnahmenpaket für Holten, bittet aber um die Einbindung der Bevölkerung und der Holtener Interessen- und Bürgergemeinschaft (HIB). Herr Wrobel kann sich im Bereich der Promenade Emscherstrand auch eine Gastronomie vorstellen.

 

Im Zusammenhang mit der Einbindung der Bevölkerung verweist Herr Hülsebusch auf die digitale Bürgerinformationsveranstaltung am 16.09.2024, an der auch die HIB teilnehmen wird. Bei dieser Veranstaltung sollen konkrete Ergebnisse vorgestellt werden.

 

Laut Herrn Specht nimmt auch die Untere Denkmalschutzbehörde an der digitalen Bürgerinformationsveranstaltung teil und war auch bei Veranstaltung in der Vergangenheit anwesend.

 

Wegen der Aufstellung der Denkmalbereichssatzung bittet Herr Ingendoh um sehr frühzeitige Informationen auch wegen der finanziellen Belastungen an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

 

Zum Thema Denkmalschutz geht Herr Specht auf die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde in dem Verfahren und auf finanzielle Erleichterungen wie Abschreibungen und eventuelle Zuschüsse ein.

 

Herr Ingendoh weist bei den steuerlichen Abschreibungen auf die Probleme von nicht arbeitenden Personen und die entsprechende Informationspflicht hin.

 

Frau Bohnes fragt nach, inwieweit Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden.

 

Herr Specht geht auf die Zuständigkeiten der Unteren Denkmalschutzbehörde ein und erläutert die Begriffe Denkmalbereich und Baudenkmal.

 

Auf die Frage des Herrn Schröer, inwieweit die historischen Häuser schon unter Denkmalschutz stehen, teilt Herr Specht mit, dass dies ein schwieriges Thema ist. Wenn ein Denkmal vorliegt, muss es auch eingetragen werden. Entsprechende Hinweise sind bereits vom Landschaftsverband Rheinland erfolgt. Herr Specht geht kurz auf das Verfahren einer Denkmalschutzüberprüfung ein.

 

Für Herrn Brodrick ist es wichtig, dass alle Maßnahmen mit der ansässigen Bevölkerung erarbeitet werden. Der Ortskern von Holten ist schließlich kein Museum und die Menschen wollen dort leben.

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade vollzieht die Anhörung.

 

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Beschluss

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen