05.09.2024 - 5.5 Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 144 - Alten...

Beschluss:
angehört
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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt,

 

das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 144 - Altenzentrum Reinersbach - (in Kraft seit dem 15.05.1981) für einen ca. 700 m² großen Teilbereich an der Holtener Straße (vgl. Anlage 2) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten;

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. I, Nr. 394).

 

die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung)

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr.394), in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen.

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Beratung

Laut Herrn Laakmann liegt auch hier eine Teilaufhebung für einen alten Bebauungsplan vor.  Herr Laakmann geht auf die Situation und den Grund für die Teilaufhebung ein.

Die Bezirksvertretung Sterkrade vollzieht die Anhörung.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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