05.09.2024 - 5.4 Bebauungsplan Nr. 75...

Beschluss:
angehört
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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt beschließt den in seiner Sitzung vom 13.05.2024 gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 755 - Biefangstraße (zwischen Kleine Biefangstraße und Roßbachstraße) (Drucksache B/17/5028) aufzuheben und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des in dieser Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes zunächst zur Durchführung einer erneuten Veröffentlichung des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfes nebst Begründung - jeweils mit Stand vom 08.08.2024.

 

Gesetzliche Grundlagen: § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. I, Nr. 394) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV.NRW. S. 490).

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Beratung

Laut Herrn Laakmann ist der Satzungsbeschluss vor der Sommerpause erfolgt. Der Projektträger hat bei der Einreichung der Bauanträge darauf hingewiesen, dass die geplanten Balkonanlagen in die vorgesehenen Parkplätze hineinreichen. Daher wurden die Pläne nachjustiert und wegen der Planänderung erfolgt nun der erneute Beschluss zur Veröffentlichung.

Es wird aber zu keiner Verzögerung im Genehmigungsverfahren kommen.

Herr Bezirksbürgermeister Real dankt der Verwaltung, dass auf Wunsch der Bezirksvertretung Sterkrade alle Käuferinnen und Käufer über die Risikoflächen informiert worden sind.

Die Bezirksvertretung Sterkrade vollzieht die Anhörung.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen