03.09.2024 - 3.3 Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN gem. § 2 der Ges...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Stadtverordnete Opitz erläutert zunächst den Antrag. Sie gibt zu bedenken, dass die dort geschilderten Sachverhalte unter anderem einen Imageschaden für die Stadt Oberhausen nach sich ziehen könnten.

 

Herr Beigeordneter Schmidt entgegnet, dass nicht die Stadt, sondern der Verein SC Rot-Weiß Oberhausen (RWO) Veranstalter war. Man habe sich Stellungnahmen von RWO, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), Kreisverband Oberhausen e. V., und der Berufsfeuerwehr Oberhausen eingeholt.

 

Demnach teilt RWO mit, dass aus Vereinssicht ausreichend Cateringstände mit einem verstärkten Personaleinsatz zur Verfügung standen. Bei über 14.000 Besuchern am besagten Spieltag lag es in der Natur der Sache, dass es zu längeren Wartezeiten bei der Getränke- und Essensversorgung kam. Insgesamt zog RWO zum organisatorischen Ablauf ein positives Fazit.

 

Der Verein widerspricht der Darstellung im Antrag, so Herr Beigeordneter Schmidt weiter, dass im Stehplatzbereich lediglich eine Toilette genutzt werden konnte. Grundsätzlich sei die Anzahl der WC’s im Stadion vollkommen ausreichend. Dies werde auch regelmäßig im Rahmen des Lizensierungsverfahrens überprüft. Am Spieltag selbst waren alle verfügbaren WC-Anlagen geöffnet und nutzbar.


Herr Beigeordneter Schmidt führt abschließend aus, dass Informationen der Berufsfeuer-wehr Oberhausen zufolge, der Sanitätsdienst – entsprechend der vorab erfolgten Gefährdungsbeurteilung – personell erheblich aufgestockt und um Einsatzkräfte des Rettungsdienstes ergänzt wurde. Die Verteilung der Einsatzkräfte erfolgte anhand des bewährten und für Risiko-/Brisanzspiele entworfenen Standortplans des DRK. Das DRK selbst äußert gleichlautend, dass ausreichend Erstversorgungstrupps, bestehend aus so genannten „Zwei-Mann-Sanitätsdiensten“, im Einsatz waren. Beim Notfall in der Kanalkurve wurden trotz massiver Behinderung durch Gästefans bzw. durch deren Fanbeauftragtem zügig die erforderlichen medizinischen Versorgungsmaßnahmen eingeleitet. Der transportbereite Patient wurde anschließend ohne Verzögerung mit dem KTW ins Krankenhaus gebracht.

 

Die Antragsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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