05.02.2024 - 16.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Vorlage B/...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16.1
- Sitzung:
-
20. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 05.02.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Dennis Lotz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung des Stadtv. Lütte - folgende Beschlüsse:
"Der Rat der Stadt stimmt auf der Grundlage seiner Beschlüsse zum Masterplan Neue Mitte vom 16.05.2022 (Drucksachen-Nr. B/17/1980-01) und zur Rahmenplanung für das Gelände des ehemaligen Stahlwerks Ost sowie für den Bereich Werkstraße / Ripshorster Straße vom 13.11.2023 (Drucksachen-Nr. B/17/4010-01) zu, dass die Stadtverwaltung und die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH die erforderlichen Planungs- und Verfahrensschritte zur Inbetriebnahme der Straßenbahnstrecke VI und der Verlängerung der Straßenbahnlinie 105 gemäß dem Trassenvorschlag des Masterplans Neue Mitte unternehmen.
Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung und die STOAG Stadtwerke GmbH, den gesamten Prozess durch die parallel verlaufende BürgerInnenbeteiligung und Kommunikation entsprechend der Oberhausener Leitlinien zur BürgerInnenbeteiligung zu begleiten.
Darüber hinaus beauftragt der Rat die Stadtverwaltung, folgende Beschlüsse zum jeweils notwendigen Zeitpunkt durch den Rat fassen zu lassen:
Beschluss zum Abschluss der Planungsphase (HOAI Leistungsphase 3) / Einleitung der Planfeststellung
Der Rat beschließt die Ergebnisse der Planungsphase als Grundlage für das anschließende, durch die Bezirksregierung durchzuführende Planfeststellungsverfahren.
Beschluss der Stellungnahme zur Planfeststellung
Der Rat beschließt die Stellungnahme der Gemeinde zur Planfeststellung im Rahmen des durch die Bezirksregierung durchzuführenden Planfeststellungsverfahren.
Baubeschluss
Der Rat beschließt die vorliegende Gesamtplanung. Erst danach kann mit dem Bau begonnen werden."
