05.02.2024 - 20.2 Bebauungsplan Nr. 618 - Kewerstraße / Ohrenfeld...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz berichtet, dass der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Drucksache nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN und der LINKE.LISTE-Fraktion zustimmend vorberaten hat.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit - gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion - unter 1. folgenden Beschluss und nimmt die Informationen unter 2. zur Kenntnis:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 618 - Kewerstraße / Ohrenfeld - Teilbereich A einzustellen und den dazu gefassten Aufstellungsbeschluss vom 23.06.2008 sowie den dazu gefassten Beschluss zur Teilung des Geltungsbereichs und zur öffentlichen Auslegung vom 08.02.2021 aufzuheben.

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBI. I, Nr. 221).

 

2. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass durch die Plassmeier & PTNs GmbH eine bauliche Entwicklung von vier Mehrfamilienhäusern (vgl. Anlage 3) innerhalb des einzustellenden Verfahrensgebietes beabsichtigt wird, die planungsrechtlich auf der Grundlage der Planersatzvorschrift des § 35 Abs. 2 BauGB und unter der Voraussetzung einer ortsgebundenen naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (vgl. Anlage 4) als zulässig zu bewerten ist. Der Rat der Stadt nimmt ferner zur Kenntnis, dass für diese geplante wohnbauliche Entwicklung bereits eine planungsrechtliche Bauvoranfrage i.S.v. § 77 BauO NRW am 19.12.2023 verwaltungsseitig aufschiebend bedingt positiv beschieden wurde und die Wirksamkeit dieses Verwaltungsaktes mit Verweis auf § 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwVfG NRW an die Bedingung einer nachgelagerten positiven politischen Beschlussfassung des Rates der Stadt zu dem hier gegenständlichen Beschlussvorschlag 1 geknüpft ist."