05.02.2024 - 20.1 Bebauungsplan Nr. 465 – O.VISION Zukunftspark –...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz gibt bekannt, dass die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Anhörung vollzogen und der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die drei Beschlussvorschläge einzeln mit folgendem Ergebnis vorberaten hat:

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss nimmt den Beschlussvorschlag unter 1. der Drucksache B/17/4174-01 zur Kenntnis.

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss berät den Beschlussvorschlag unter 2. der Drucksache B/17/4174-01 mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zustimmend vor.

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss berät den Beschlussvorschlag unter 3 der Drucksache B/17/4174-01 mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zustimmend vor.

Stadtv. Dobnik beantragt auch für die heutige Beschlussfassung eine Einzelabstimmung

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Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Beschlussvorschlag unter 1. der Drucksache B/17/4174-01 zur Kenntnis:

 

Der Rat der Stadt nimmt die durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen am 27.02.2023 (10 A 1136/22) festgestellte inzidente Unwirksamkeit der Bebauungspläne Nr. 465 - O.VISION Zukunftspark - und Nr. 465, 1. Änderung - Gelände des ehemaligen Stahlwerkes Ost - zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN und der LINKE.LISTE-Fraktion - folgenden Beschluss über 2.:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Nichtanwendung der Bebauungspläne Nr. 465 - O.VISION Zukunftspark - und Nr. 465, 1. Änderung - Gelände des ehemaligen Stahlwerkes Ost - in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren und beauftragt die Verwaltung diesen Nichtanwendungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN und der LINKE.LISTE-Fraktion - folgenden Beschluss über 3.:

 

 Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen, in welchem zeitlichen und personellen Rahmen ein Verfahren zur förmlichen Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 465 - O.VISION Zukunftspark - und Nr. 465, 1. Änderung - Gelände des ehemaligen Stahlwerkes Ost - i.S.v. § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB durchgeführt werden kann und welche anderweitigen Möglichkeiten zur abschließenden Behebung der mit diesen Bebauungsplänen verbundenen Rechtsunsicherheiten bestehen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7686&TOLFDNR=180448&selfaction=print