01.02.2024 - 1.1 Mitteilungen der Vorsitzenden, Frau Schiemanows...

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Beratung

Es gab einen Eilbeschluss:

 

- Beschluss gemäß § 70 Abs. 7 Landesnaturschutzgesetz NW (Eilbeschluss) zur geplanten Befreiung nach § 75 LNatSchG Fällung eines Alleebaumes (Berg-Ahorn) an der Teutoburger Straße 98a

 

Aufgrund des Wurzeleinwuchses in ein Abwasserrohr sind Sanierungsmaßnahmen in offener Bauweise im Bereich des statisch relevanten Wurzelbereichs des angrenzenden Alleebaumes notwendig. Eine Befreiung aus Gründen der unzumutbaren Härte war erforderlich. Der Eilbeschluss ist allen Mitgliedern und deren Stellvertretern und Stellvertreterinnen im Rahmen der Einladung zur 18. Sitzung des Naturschutzbeirates zur Kenntnis zugegangen.

 

Als Ausgleich wird ein Berg-Ahorn mit einem Stammumfang von 20/25 cm an Ort und Stelle neu gepflanzt.

 

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