23.01.2024 - 1.1 Haushaltssicherungskonzept 2024 ff.

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Die Vorsitzende, Frau Bongers, schlägt vor, die Vorlage ohne Votum vorzuberaten. Hierzu erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Stadtkämmerer Tsalastras erläutert, dass sich das Haushaltssicherungskonzept (HSK) an die Änderungen der Gemeindeordnung orientiert, da die Änderungen bei Verabschiedung der Gemeindeordnung rückwirkend zum 31.12.2023 in Kraft treten.

Die Gemeindeordnung regelt die HSK-Pflicht für Kommunen mit negativem Eigenkapital. Jedoch sind diese Kommunen mit der neuen Gemeindeordnung den übrigen Kommunen gleichgestellt, sodass für den Ausgleich des Haushalts eine Frist von 10 Jahren gilt.

Ein ausgeglichener Haushalt wird in 2030 erwartet.

 

Herr Girrullis, Bürgermitglied, lobt, dass im HSK für einige Maßnahmen im Sozialbereich die vorgesehenen Einsparungen inhaltlich sinnvoll sind.

 

Frau Stadtverordnete Horn ist erfreut darüber, dass im Sozialbereich keine großen Einschnitte vorgesehen sind und dankt der Verwaltung.

 

Herr Stelzer, Bürgermitglied, findet es erfreulich, dass in vielen Punkten Effizienz und Straffung von Maßnahmen statt Kürzungen vorgenommen wurden.

 

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Beschluss

Der Sozialausschuss berät die Drucksache B/17/4376-01 ohne Votum vor.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7679&TOLFDNR=180062&selfaction=print