18.01.2024 - 2.3 Elternbeiträge im Rahmen der Ferienangebote der...

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Beratung

Frau Gödderz (Grüne) sieht sich nicht in der Lage den Beschlussvorschlag zu beraten, da dieser zu spät eingegangen ist.

 

Herr Rubin (CDU) sieht Probleme bei der Satzung sowie bei der Finanzierung. Es wird bemängelt, dass berufstätige Eltern bei dieser Vorlage im Anmeldeverfahren benachteiligt werden. Darüber hinaus werden die Blockbelegung und die doppelte Kostenstruktur als problematisch angesehen.

 

Herr Krey (SPD) folgt den Aussagen von Herrn Rubin und wünscht Nachbesserung in Hinblick auf die Blockbuchung sowie den Kosten vor allem in Bezug auf Menschen, deren Verdienst nur knapp über der Grenze der Sozialleistungen liegt.

 

Herr Hoff (FDP) stimmt den Vorrednern zu und empfindet das Anmeldeverfahren für Berufstätige als zeitlich unfair. Ein zeitlich besseres Anmeldefenster sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit werden vorgeschlagen. Des Weiteren wird auf die damaligen Angebote und die Tatsache verwiesen, dass es eine blockweise Platzvergabe nur aufgrund der Fördermittel gab und dieser Umstand nun geheilt werden könnte.

 

Frau Glauch (Linke) kritisierte das späte Einreichen der Vorlage.

 

Frau Gödderz (Grüne) hinterfragt, warum es keine Staffelung der Einkommensstufen ähnlich wie bei den OGS-Beiträgen gibt.

 

Frau Amrehn (Schulformsprecherin Grundschulen) beurteilt das Anmeldeverfahren als nicht umsetzbar.

 

Herr Schmidt entschuldigt sich für die späte Zeitschiene und führt aus, dass die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem Jugendbereich leider nicht übertragbar sind und der Rechtsbereich eine neue öffentlich-rechtliche Satzung fordert. Die Blockbelegung wurde aufgrund der personalproblematischen Herausforderung von den Trägern erbeten, da die wochenweise Platzvergabe auch schon bei der Jugendförderung vorhanden sei. Es wurde von Herrn Schmidt weiter ausgeführt, dass die Refinanzierung über die Elternbeiträge eine Bedingung ist, um die vom Rat beschlossenen ca. 1 Mio. EUR für die Kosten der OGS Ferienangebote zum Teil refinanzieren zu können. Darüber hinaus werden BuT-Berechtigte berücksichtigt und besondere Härtefälle im Einzelfall entschieden. Eine Einkommensstaffelung wäre nur mit zusätzlichen Personalaufwand möglich, dieser würde nicht im Verhältnis zum Verwaltungsaufwand bzgl. der Zuordnung und Überprüfung stehen. Herr Schmidt verdeutlicht, dass es sich bei dieser Vorlage um eine Übergangslösung bis zum Sommer 2026 handelt und aktuell auf weitere Landesausführungen zum allgemeinen OGS Anspruch seitens der Stadtverwaltung gewartet wird. Für das Anmeldeverfahren wurde an den Fachbereich verwiesen.

 

Frau Barzel erläutert, dass das Anmeldeverfahren über das Bestandsprogramm des Bereichs 3-1 stattfinden soll und die Ferienspiele zwei Wochen zeitversetzt seitens 3-1 zur Anmeldung freigegeben werden. Eine zeitlich begrenzte Beschränkung ist zurzeit noch unklar, jedoch generiert das vorhandene System eine Warteliste, falls es zu Überbuchungen kommt.

 

Das Angebot im OGS-Bereich entspricht einer vorangegangenen Bedarfsabfrage, so Herr Schmidt. Es wurde weiterhin ergänzt, dass sich die Kostenstruktur seit Jahren nicht verändert hat und nun Preissteigerungen durch Inflation und erhöhte Personalkosten berücksichtigt werden müssen. Eine letztjährige Förderung konnte diese Faktoren nur kurzfristig aufschieben.

 

Herr Krey (SPD) mutmaßt, ob BuT-Berechtigte nicht ihre zur Verfügung gestellten Mittel in den Osterferien schon aufgebraucht hätten und ab Sommer als Härtefall kategorisiert werden müssten. Die schwierige Thematik ist bewusst und aus diesem Grund trifft die kurze Zeitschiene der Vorlage auf Unverständnis.

 

Frau Gödderz (Grüne) findet eine Preiserhöhung auf 270 % in Kombination mit einer doppelten Zahlung für die OGS und das Ferienangebot als nicht gerechtfertigt.

 

Herr Hoff (FDP) bezeichnet das Anmeldeverfahren als Windhundrennen, welches mit der Blockbuchung und den immensen Kosten nicht die primäre Zielgruppe der Alleinerziehenden und Berufstätigen bevorzugt. Die Vorlage wird als nicht zustimmungsfähig bezeichnet.

 

Herr Rubin (CDU) erkennt keine Bedarfsdeckung und erinnert, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei dieser Vorlage im Vordergrund stehen sollte.

 

Frau Schadt (Grüne) fragte offen, wie mit der Vorlage umgegangen werden soll und wie sie nachgebessert und beschlossen werden kann.

 

Eine nicht nachvollziehbare Preissteigerung sieht Herr Blanke (Grüne) als nicht vermittelbar an und verdeutlicht, dass eine Härtefallregelung eher einen abschreckenden Charakter hat und überfordernd wirkt. Die Vorlage wird erneut als nicht zustimmungsfähig bezeichnet.

 

Der Beigeordnete Herr Schmidt verwies bei den Kosten auf die Diskussion im vergangenen September, in der damaligen Beschlussvorlage wurden die Elternbeiträge zur Refinanzierung bereits konkret beschrieben. Die Grundstruktur ist seitdem in der Vorlage sowie in der Satzung unberührt gewesen. Die Vorlage wird seitens Herrn Schmidt als Übergangslösung bezeichnet und verdeutlicht, dass ohne Beschluss keine Satzung Inkrafttreten kann und dementsprechend keinerlei Elternbeiträge erhoben werden können. Herr Schmidt versprach den Anwesenden, dass ein ergänzender Vorschlag noch vor dem anstehenden HFA unterbreitet wird.

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Beschluss

Die Vorlage wird ohne Votum vorberaten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7677&TOLFDNR=179869&selfaction=print