18.01.2024 - 2.1 Haushaltssicherungskonzept 2024 ff.

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Beratung

Der Stadtkämmerer Herr Tsalastras merkt für die Tagesordnungspunkte 2.1 und 2.2 an, dass die Landesregierung dabei ist, Änderungen in den gesetzlichen Vorschriften zum Haushaltsrecht durchzuführen, was Auswirkungen auf den Haushalt und das Haushaltssicherungskonzept (HSK) hat. Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung ist die Stadt Oberhausen in der Lage, einen globalen Minderaufwand in Höhe von 2 % bzw. 20 Mio. EUR einzusparen. Darüber hinaus verpflichtet das HSK, ein Einsparvolumen von 20-35 Mio. EUR zu erzielen. Herr Tsalastras geht nach der kommunalen Prüfung von einer entsprechenden Genehmigung des Haushalts 2024 aus.

 

Frau Hausmann-Peters (CDU) hinterfragt beim Haushaltssicherungskonzept für den Bereich 3-3 die lfd. Nr. 12 bezüglich der Reduzierung der Aufwendungen für Einzel- und Gruppenbeförderungen.

 

Herr Krey (SPD) folgt den Ausführungen von Frau Hausmann-Peters.

 

Der Beigeordnete Herr Schmidt führt aus, dass es sich bei dieser Maßnahme um den Schülerspezialverkehr handelt und ein hohes Ausgabevolumen von insgesamt 2,3 Mio. EUR beinhaltet. Es wird seitens der Schulverwaltung analysiert, ob bei der nächsten anstehenden Ausschreibung die Beförderung von Einzel- auf Sammeltransporte umgestellt werden kann. Dabei hebt Herr Schmidt die zu berücksichtigende Einzelfallprüfung hervor und versichert alle Schüler*innen der Stadt Oberhausen bedarfsgerecht zu befördern. Es wird weiter ausgeführt, dass sich der Bereich 3-3 mit dieser Maßnahme an dem HSK beteilige und der generellen Vorgabe eines Einsparziels von bis zu 2 % nähert. Darüber hinaus versichert Herr Schmidt, dass sich der Bereich 3-3 um einen Organisationsvorschlag bemüht, sollte die Analyse zur o.g. Umstellung führen.

 

Frau Hausmann-Peters (CDU) hinterfragt nochmals die Einsparprognose sowie die Beförderung zu den freiwilligen Sportveranstaltungen.

 

Herr Schmidt bekräftigt, dass aufgrund der vorgeschlagenen HSK-Maßnahme die Einsparung nicht zu Lasten der Schüler*innen der Stadt Oberhausen geht. Des Weiteren wird die Schülerbeförderung zu den Sportveranstaltungen fortan als pflichtige Aufgabe angesehen, sodass die Fahrten zu den Sportwettkämpfen und ähnlichen Veranstaltungen durchgeführt werden können.

 

Frau Stehr (CDU) erkundigt sich, ob bei Sammeltransporten eine logistische Organisation vonnöten ist, die erhöhte Personalkosten zur Folge haben.

 

Herr Schmidt negiert eine Personalkostensteigerung aufgrund dieser Maßnahme.

 

Herr Rubin (CDU) ist über die Zahlung für die Schülerbeförderung zu der Förderschule in die Stadt Essen irritiert.

 

Frau Barzel führt aus, dass der Schulträger im Primarbereich verpflichtet sei, ein Förderschulangebot „Sprachförderung“ vorzuhalten. Oberhausener Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderschwerpunkt werden durch die Albert-Liebmann-Schule in Essen, Förderschule mit dem Schwerpunkt „Sprache“, entsprechend gefördert. Hierüber besteht ein entsprechender Vertrag und die Stadt Oberhausen ist verpflichtet, die Beförderungskosten für die Oberhausener Schülerinnen und Schüler zu übernehmen. Eine solche interkommunale Kooperation bzgl. Förderschulen sei durchaus üblich.

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Beschluss

Die Vorlage wird ohne Votum vorberaten.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7677&TOLFDNR=179735&selfaction=print