11.12.2023 - 23 Straßen- und Wegekonzept 2024 – 2028, Straßenba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass die Drucksache im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss ohne Votum vorberaten sowie die Anhörungen in den drei Bezirksvertretungen vollzogen wurde. Aufgrund der Hinweise im Rahmen der Vorberatung im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss und der Anhörungen in den Bezirksvertretungen wurden die Anlagen von der Fachverwaltung überarbeitet und angepasst.

 

Im Haupt- und Finanzausschuss wurde die Drucksache mit den angepassten Anlagen einstimmig zustimmend vorberaten.

 

Nach einem Wortbeitrag von 1. Beig. und StK. Tsalastras lässt OB Schranz über die Beschlussvorlage abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat beschließt das als Anlage 1 beigefügte Straßen- und Wegekonzept 2024 - 2028.

 

2. Der Rat beschließt das als Anlage 2 beigefügte Straßenbauprogramm 2024 der Stadt Oberhausen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 3.749.910 EUR (investiv = 2.400.000 EUR, konsumtiv = 1.349.910 EUR) und Verpflichtungsermächtigungsbudget in Höhe von 2.591.000 EUR unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2024 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2024 ff.

 

2.1 Planungsleistungen für investive Straßenbaumaßnahmen 500.000 EUR

Finanzstelle 560012010101000 - Straßenbau Ing.

Finanzposition 785240 - AiB Tiefbau Ing. WBO

 

2.2. Straßenbauprogramm investive Baumaßnahmen

Finanzstelle 560012010190000 - Straßenbauprogramm 1.500.000 EUR

Gemeindestraßen

Finanzposition 785200 - AiB Tiefbaumaßnahmen

Verpflichtungsermächtigungen 2024

kassenwirksam 2025 1.500.000 EUR

Finanzstelle 560112010190000 -Straßenbauprogramm

Kreisstraßen  200.000 EUR

Finanzposition 785200 - AiB Tiefbaumaßnahmen

Verpflichtungsermächtigungen 2024 550.000 EUR

kassenwirksam 2025

Finanzstelle 560212010190000 -Straßenbauprogramm 200.000 EUR

Landesstraßen

Verpflichtungsermächtigungen 2024

kassenwirksam 2025 541.000 EUR

 

Auszahlungen investiver Straßenbau gesamt  2.400.000 EUR

 

Verpflichtungsermächtigungen 2024 kassenwirksam 2025

gesamt  2.591.000 EUR

 

2.3 Planungsleistungen für konsumtive Straßenbau-

maßnahmen 175.000 EUR

Auftrag 560012010190 - Gemeindestraßen u. sonst.

öffentl. Verkehrsflächen

Kostenart 521145 - Aufwendungen für Straßenbauprogramm

Ing. Leistungen

 

2.4. Straßenbau für konsumtive Baumaßnahmen

Auftrag 560012010190 - Gemeindestraßen u. sonst. 796.210 EUR

öffentl. Verkehrsflächen

Auftrag 560112010104 - Kreisstraßen 255.600 EUR

Auftrag 560212010106 - Landesstraßen 123.100 EUR

Kostenart 521144 - Aufw. f. Straßenbauprogramm

 

Aufwendung konsumtiver Straßenbau gesamt 1.349.910 EUR

 

Gesamtbudget 2024 (ohne VE) 3.749.910 EUR

 

3. Der Rat beschließt das als Anlage 3 beigefügte Kanalbauprogramm 2024 der WBO mit einem Gesamtvolumen für das Jahr 2024 in Höhe von 12.447.800 EUR (12.000.000 EUR investiv für Kanalbaumaßnahmen und 447.800 EUR konsumtiv) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2024 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2024ff.

 

 

 

4. Der Rat beschließt die Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH,

 

4.1 Kanalbauprogramm investive Baumaßnahmen inkl.

 Planungsleistungen 5.100.000 EUR

 (6.900.000 EUR VE aus 2023 wurden bereits beauftragt)

Investitionsnummer 560011030100000

Kanalbauprogramm

Finanzposition 785230

AiB Tiefbaumaßnahmen WBO

 

4.2 Kanalbauprogramm investive Baumaßnahmen 6.900.000 EUR

aus der Verpflichtungsermächtigung (VE) 2024

Kassenwirksam 2025

Investitionsnummer 560011030100000

Kanalbauprogramm

Finanzposition 785230

AiB Tiefbaumaßnahmen WBO

 

4.3 Kanalbauprogramm konsumtiv  447.800 EUR

Auftrag 110011030100

Abwasserbeseitigung

Kostenart 521190 390.300 EUR

Kostenart 521191 57.500 EUR

 

 

 

Beauftragungsvolumen 2024 12.447.800 EUR

 

5. Der Rat beschließt das als Anlage 4 beigefügte Beleuchtungsprogramm 2024 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5.470.000 EUR. Das beinhaltet alle geplanten investiven Baumaßnahmen für notwendige Verdichtungs-, Umrüstungs- oder Umbaumaßnahmen für das Jahr 2024 in Höhe von 4.120.000 EUR (Finanzstelle 5600120101200000 - Straßenbeleuchtung, Finanzposition 785200 - AiB Tiefbaumaßnahmen) und alle Unterhaltungsaufwendungen der Öffentlichen Beleuchtung (Entflechtungskonzept Schalt- und Trennstellen, Erneuerung von Trennstellen, Kabelerneuerungen, Versetzen von Leuchten etc., vertragl. Pauschale an Energieversorger sowie Materialkosten zur Pauschale) in Höhe von 1.350.000 EUR (Auftrag 560012010102 - Beleuchtung, Kostenart 522103 Aufw. f. Unterhaltung Beleuchtung) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2024 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2024 ff.

 

6. Der Rat beschließt die Durchführung der folgenden Straßenbaumaßnahmen:

 

- Mülheimer Straße von Hermann-Albertz-Straße bis Eckstraße

- Schwartzstraße von Mülheimer Straße bis Tannenbergstraße

 

 mit einem voraussichtlichen Gesamtbudget in Höhe von 650.000 EUR (Finanzstelle 560212010108600 - Lärmaktionsplan, Finanzposition 785200) ) sowie einem Verpflichtungsbudgets 2024 kassenwirksam 2025 in Höhe von 1.185.000 EUR und einem Verpflichtungsbudget 2024 kassenwirksam 2026 in Höhe von 300.000 EUR unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2024 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2024 ff.

 

7. Der Rat beschließt die Umsetzung der unter Punkt 1 bis 6 beschlossenen Programme unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 ff. durch die Bezirksregierung Düsseldorf."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7234&TOLFDNR=179307&selfaction=print