11.12.2023 - 25.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28- Brammen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Drucksache mit großer Mehrheit - gegen die Stimme der LINKE.LISTE Fraktion, bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat - zustimmend vorberaten wurde.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion - folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt nach eingehender Abwägung

 

a) den Stellungnahmen zu IV.A 1, 5 und 9 stattzugeben;

 

b) die Stellungnahmen zu IV.A 10 und 14 überwiegend zurückzuweisen;

 

c) die Stellungnahmen zu IV.A 11, 12, 13 und IV.B. 14 weitgehend zurückzuweisen;

 

d) die Stellungnahmen zu IV.A 6, 17 sowie IV.B 5, 8, 9, 10 und 11 zurückzuweisen;

 

e) die Stellungnahme zu IV.B 7 weitgehend zur Kenntnis zu nehmen;

 

f) die Stellungnahmen zu IV.A 2, 3, 4, 7, 8, 15, 16 sowie IV.B 1, 2, 3, 4, 6, 12 und 13 sowie das Ergebnis der Online-Bürgerversammlung zu IV.A 18 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Gesetzliche Grundlage:  § 3 Abs. 2, § 2 Abs. 3 und § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBI. I,

Nr. 221).

 

2. Der Rat der Stadt beschließt ferner:

 

a)      den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 - Brammenring (Möbel- und Einrichtungshaus) - mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan jeweils in der Fassung vom 24.04.2023 als Satzung;

 

Gesetzliche Grundlage: § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBI. I, Nr. 221) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW., S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022

(GV. NRW. S. 490).

 

b)      die dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 beigefügte Begründung und den Umweltbericht jeweils in der Fassung der Fortschreibung vom 23.10.2023 als Entscheidungsbegründung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I,

S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBI. I, Nr. 221)."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7234&TOLFDNR=179306&selfaction=print