22.11.2023 - 11 Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN gemäß § 2 der Ge...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Dresen erläutert, dass sich in den letzten Monaten die Beschwerden zu Feuerwerken gehäuft haben, unter anderem wegen der Feinstaubbelastung. Es soll daher eine Übersicht über Ausnahmegenehmigungen der letzten 5 Jahre erstellt werden, möglichst mit Benennung der Antragsteller.

 

Darauf eingehend führt Herr Beigeordneter Jehn aus, dass in der Tat solche Daten vorliegen, da Feuerwerke in vielen Fällen genehmigungspflichtig sind. Sie unterliegen jedoch dem Datenschutz. Zahlenmäßig entfallen durchschnittlich 15 bis 20 Fälle / Jahr auf den privaten Bereich, ca. 40 Fälle / Jahr auf professionelle Events und ca. 150 Fälle / Jahr auf Veranstaltungen im Innenbereich (Konzerte, etc.). Er fügt hinzu, dass es sich bei den genannten Zahlen um den Durchschnitt der letzten 3 bis 4 Jahre handelt.

 

Herrn Bürgermeister Flore fragt nach etwaigen Versagungsgründen für Feuerwerke.

 

Darauf erwidert Herr Beigeordneter Jehn, dass es natürlich Eingrenzungen gibt, denn nicht alles ist erlaubt. So beträgt die maximale Dauer eines Feuerwerks 30 Minuten. Im Sommer können Feuerwerke bis 22.30 Uhr stattfinden. Zudem werden Profi-Feuerwerker bei den Genehmigungen anders behandelt als der private Bereich.

 

Herr Axt merkt an, dass nach seinem Eindruck die Verwendung von Feuerwerkskörpern zugenommen hat und wundert sich, warum so wenig Alternativen wie z.B. Drohnen zum Einsatz kommen.

 

Abschließend fragt Herr Bandel nach dem Ziel des sehr sparsam formulierten Antrags. Der tiefere Sinn erschloss sich ihm erst im Verlaufe der Diskussion.

 

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Beschluss

Die Vorlage A/17/4135-01 wurde vom Umweltausschuss zur Kenntnis genommen.

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