02.11.2023 - 5.1 Beschluss zur Einstellung diverser Bebauungspla...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Bei der Vielzahl an aufzuhebenden Bebauungsplänen befürchtet Herr Axt als Folge, dass die Politik und die Öffentlichkeit zukünftig weniger informiert und beteiligt werden.

 

Nach der Aufhebung der aufgelisteten Bebauungspläne besteht bei Herrn Müller die Besorgnis, dass dann auf diesen Flächen eine Bebauung nach § 34 BauGB (Baugesetzbuch) stattfinden wird. Daher interessiert sich Herr Müller für die Flächen, wo nach der Aufhebung eine Bebauung nach § 34 BauGB möglich ist.

 

Herr Beigeordneter Dr. Palotz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die meisten Bebauungspläne wegen der Verfahrensdauer überhaupt keine Rechtskraft mehr haben. Umfangreich erläutert Herr Beigeordner Dr. Palotz die Bebauungsmöglichkeiten nach § 34 und § 35 BauGB und weitere aktuelle Verfahrensschritte. Ein weiterer Grund für die Einstellungen der alten Bebauungspläne sind wirtschaftliche Aspekte, da diese alten Pläne bei vielen aktuellen Verfahren immer wieder mitberücksichtigt werden müssen.

 

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Sterkrade vollzieht die Anhörung.

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Anlagen zur Vorlage

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