26.10.2023 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 755 -Biefangstraße (zwischen ...

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Beratung

 Herr Laakmann informiert über den Bebauungsplan Nr. 755.

 Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

 

 Frau Küsters gibt an, sie habe sich das besagte Gelände angeschaut. Es fiel auf, dass dieses an eine Schule grenzt. Man solle Erweiterungsmöglichkeiten offenlassen, da Erweiterungsflächen für Schulen in Oberhausen rar seien.

 

 Herr Laakmann führt aus, dass ein Erweiterungswille der Schule nicht aktenkundig sei. Allerdings sei nördlich noch Fläche zur potenziellen Schulerweiterung vorhanden.

 

 Herr Dobnik befürwortet die Dachbegrünung und Photovoltaikanlage. Er fragt, wie viel der Fläche entsiegelt wird?

 

 Herr Laakmann antwortet, dass die Flächenbilanz zur Begrünung und Entsiegelung in weiteren Verfahren nachgereicht werde. Konkrete Zahlen gebe es erst zum Satzungsbeschluss.

 

 Frau Grothe äußert, dass die Bürgerschaft bedenken habe, dass im beschleunigten Verfahren die Bodenbelastung durch die ehemalige Tankstelle nicht ausreichend untersucht wird.

 

 Herr Laakmann gibt an, dass gemäß §13a BauGB zur Innenentwicklung im bebauten Zusammenhang als beschleunigtes Verfahren als sachgerecht angesehen wird, was nicht bedeute, dass Umweltaspekte nicht hinreichend berücksichtigt werden.

 

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Beschluss

 Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss fasst, gegen die Stimmen der Linke Liste  Fraktion, folgenden Beschluss:

 

1. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsauschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 755

- Biefangstraße (zwischen Kleine Biefangstraße und Roßbachstraße) - im beschleunigten               Verfahren nach § 13a BauGB weiterzuführen (siehe Punkt VI).

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der               Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des               Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. I, Nr. 221).

 

2. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsauschuss erklärt sich mit dem Entwurf des  Bebauungsplans Nr. 755 - Biefangstraße (zwischen Kleine Biefangstraße und               Roßbachstraße) - vom 06.09.2023 einverstanden. Er beschließt dessen Veröffentlichung               nebst Begründung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der  Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des               Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. I, Nr. 221).

 

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Anlagen zur Vorlage