18.10.2023 - 3.1 Anerkennung der Pro-VIVA gGmbH gem. § 75 SGB VIII.
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 18.10.2023
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Die Herren Augustin und Olesch stellen den Träger Pro-VIVA gGmbH vor. Die ursprüngliche Bitte um Anerkennung aus dem Jahr 2021 habe sich durch andere Themen (Corona) und durch hohes Arbeitsaufkommen verzögert.
Auf Nachfrage von Herrn Mulia zu einer tariflichen Entlohnung der Beschäftigten führen Herr Augustin und Herr Olesch aus, dass im Pflegebereich eine tarifliche Entlohnung erfolgt, nicht aber im Bereich der Schulbegleitung. Die Entlohnung sei aber höher als der Mindestlohn. Die Preisgestaltung erfolge dabei immer retrospektiv, wünschenswert sei aber eine perspektivische Zusammenarbeit. Wo immer möglich, werde auch an einer tarifgerechten Ausgestaltung gearbeitet.
Herr Mulia erklärt daraufhin, dass seine Fraktion nicht wünsche, Verträge mit Partner zu schließen, die nicht nach Tarif entlohnen. Daher werde er sich enthalten.
Anlagen zur Vorlage
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