25.09.2023 - 36.6 Bebauungsplan Nr. 743 - Steinbrinkstraße / Acke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz berichtet, dass die Drucksache im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss ohne Votum vorberaten wurde und die Bezirksvertretung Sterkrade anschließend die Anhörung vollzogen hat.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion - folgende Beschlüsse:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt, den aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage ersichtlichen Rahmenplan „Grüner Gewerbepark Gute Hoffnung“ als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.

 

Gesetzliche Grundlage: § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert worden ist.

 

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, auf der städtebaulichen Planungsgrundlage des aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage ersichtlichen Rahmenplans „Grüner Gewerbepark  Gute Hoffnung“ das Bebauungsplanverfahren Nr. 743 - Steinbrinkstraße / Ackerfeldstraße - weiterzubetreiben.

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert worden ist."

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