25.09.2023 - 23 Überführung der verlässlichen Ferienbetreuung i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Sitzung:
-
17. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 25.09.2023
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
OB Schranz berichtet, dass die Drucksache im Schulausschuss und im HFA ohne Votum vorberaten wurde.
Da der JHA an dem Entscheidungsprozess nicht beteiligt war, gab es im HFA die Verständigung, dass noch vor der heutigen Ratssitzung ein Zusammentreffen der jugendpolitischen Sprecher stattfinden soll.
Dieser Termin hat am 20.09.2023 stattgefunden. Dabei ging es insbesondere um die Finanzierung der Ferienbetreuung bei der Überführung in den Bereich des Offenen Ganztags ab dem Haushaltsjahr 2024. Alle Beteiligten waren sich einig, dass eine Kürzung der Ferienangebote damit nicht verbunden sein darf.
In Abstimmung mit der Jugend-, Schul- und Finanzverwaltung schlägt die Verwaltung daraufhin vor, den Deckungsvorschlag entsprechend zu modifizieren. Der Änderungsvorschlag wurde den Fraktionen und Gruppen mit E-Mail vom 22 09.2023 zur Kenntnis gegeben und ist Bestandteil des Beschlusstextes.
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:
"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die verlässliche Ferienbetreuung ab 2024 in den Bereich des Offenen Ganztags zu überführen und die dafür benötigten finanziellen Mittel unter dem Auftrag 330003010100 - Grundschulen, Sachkonto 501900 - Aufwendungen für sonstige Beschäftigte in Höhe von 1.003.280,- Euro bereit zu stellen.
Deckungsvorschlag:
Elternbeiträge unter dem Auftrag 330003010100, Sachkonto 432100 363.390,- EUR.
Einsparung in Höhe von 50.000,- EUR beim Auftrag 310006050303, Sachkonto 533123 ab dem Haushaltsjahr 2024 sowie keine Deckung und daher Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 589.890,- Euro."
