25.09.2023 - 16 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht auf die Vorberatungsergebnisse im Schulausschuss und im HFA aufmerksam, die in beiden Gremien einstimmig zustimmend ausgefallen sind. Eine Vorberatung der Dringlichkeitsentscheidung hat aufgrund der Abänderung des Beschlusses stattgefunden.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

"1. Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 23.06.2023 (Drucksache B/17/3672-01) gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt zu:

 

71.768,67 € beim Auftrag 330003010100 - Grundschulen, 330003010300 - Realschulen, 330003010400 - Gymnasien, 330003010500 - Förderschulen, 330003010600 - Gesamtschulen, 330003010700 - Berufskollegs, Kostenart 523100 - Schülerbeförderungskosten STOAG.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt, in Abänderung des Beschlusses zur Dringlichkeitsentscheidung B/17/3672-01 vom 23.06.2023 der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt zuzustimmen:

 

Statt 71.768,67 €, nun noch 9.180,00 € beim Auftrag 330003010400 - Gymnasien, Kostenart 529200 - Schülerbeförderungskosten STOAG.

 

 

Deckungsvorschlag

 

Keine Deckung, daher Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 9.180,00 €."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7190&TOLFDNR=176901&selfaction=print