13.09.2023 - 6.9 Überprüfung der Verkehrssituation auf dem Annem...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 

Herr Peters fragt nach, ob im Rahmen der seinerzeitigen Veräußerung an die Eigentümergemeinschaft, die Verwaltung keine entsprechenden Verpflichtungen zur Freihaltung des Gehweges in den Vertrag involviert hatte.

 

Herr Beigeordneter Dr. Palotz sichert diesbezüglich eine Prüfung und Nachreichung zur Niederschrift zu.

 

Anschließend nimmt die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Vorlage zur Kenntnis.

 

Durch die Verwaltung wurde Folgendes recherchiert:

Es gibt keine dingliche Sicherung für die Herstellung eines Gehwegs oder zur Freihaltung des Gehwegs.

Das Grundstück ist vollständig in Besitz einer Eigentümergemeinschaft und damit Privatfläche.