06.09.2023 - 5 Entscheidung über den Widerspruch des Naturschu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Vorsitzende erfragt, ob Frau Schiemanowski (Vorsitzende des Naturschutzbeirates) eine kurze Einschätzung aus Sicht des Naturschutzbeirates vortragen darf.

 

Der Umweltausschuss stimmt einer kurzen Einschätzung zu.

 

Frau Schiemanowski gibt eine kurze Einschätzung aus Sicht des Naturschutzbeirates (NBR) ab. Das Ergebnis im NBR war sehr deutlich (9:3 Stimmen) gegen den Antrag. Das Artenschutzgutachten des Antragstellers sei aus Sicht des Naturschutzbeirates so nicht ausreichend. Man erwarte, dass für gefährdete Arten Beeinträchtigungen und Störungen ausgeschlossen werden. Aus Sicht des NBR sollte ein solches Projekt nicht in einem alten wertvollen Wald stattfinden, wo Flora und Fauna geschützt werden müssen.

 

Herr Schröer dankt für die Ausführungen.

 

Herr Axt erklärt, dass die Grünen den Einspruch des NBR für berechtigt halten. Man müsse beim vorliegenden Gutachten bedenken, dass sich Fledermauspopulationen im Sommer ganz anders verhalten als im Winter. Zudem werde die Vogelpopulation mit Sicherheit durch den Schall gestört. Dabei sei gerade für den Waldkauz der Winter sehr wichtig. Er glaube ebenfalls nicht, dass die Besucher wie in der Broschüre beschrieben nur auf den Wegen bleiben werden.

Des Weiteren macht er auf die Verkehrssituation und die Zufahrt nach Osterfeld aufmerksam. Diese sei jetzt schon voll und zur Weihnachtszeit werde es noch einmal voller. Erwartete Besucheranzahlen in Höhe von 300.000 seien auch für die Anwohner nicht mehr zumutbar.

Darüber hinaus wurde die Renovierung des Parks erst kürzlich mit öffentlichen Mitteln durchgeführt. Da könne man den Park aus seiner Sicht nicht wieder teilweise unzugänglich machen für die Bevölkerung.

 

Herr Bürgermeister Flore merkt an, dass er noch nie eine so leere und inhaltslose Vorlage gesehen habe. Der Politik so eine Entscheidung zuzumuten sei nicht tragbar. Die erste Einschätzung zu dem Projekt war positiv, jedoch sei der Widerspruch des NBR auf Grund der naturschutzrechtlichen Aspekte nachvollziehbar. Der Naturschutz müsse bei einer Entscheidung über ein solches Projekt berücksichtigt werden. Deswegen kommt die SPD zu dem Ergebnis, dass der Einspruch des NBR nicht als unberechtigt gewertet werden kann.

Die Artenschutzprüfung der Stufe II müsse nachgeholt werden. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind und die zuvor genannte Prüfung keine Probleme für den Artenschutz ergeben, habe man nichts dagegen. Man werde für den berechtigten Widerspruch stimmen.

 

Herr Beigeordneter Dr. Palotz erklärt, dass man dem Votum des NBR schon eine Bedeutung beigemessen habe. Er gibt jedoch zu bedenken, dass man auch die besondere Situation berücksichtigen müsse.

 

Herr Ingendoh erklärt, dass die CDU ebenfalls keine Freistellung für die Antragstellung tätigen wird. Man wolle keine falschen Tatsachen schaffen. Man behalte sich jedoch vor, sollte das Artenschutzgutachten der Stufe II vorliegen, wieder anders zu entscheiden.

 

Herr Baum erklärt, dass die Punkte der SPD und CDU gut seien. Als FDP könne man sich das Projekt aber auch mit dem gegenwärtigen Sachstand vorstellen.

 

Herr Axt regt an, dass man sich für eine Einschätzung des geplanten Projektes auch mal Zeitungsartikel und Bilder zu der identischen, bereits stattgefundenen Veranstaltung aus Belgien bei Google ansehen sollte.

 

Herr Lütte bemerkt, dass man sich einfach nur die Frage nach den Auswirkungen auf die Tiere gestellt habe und dies nur negativ beantwortet werden könne.

 

Die Vorlage B/17/3864-01 wurde vom Umweltausschuss, gegen die Stimmen der FDP und AfD mit großer Mehrheit beschlossen. Damit wurde dem Widerspruch des Naturschutzbeirates zugestimmt.

 

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Beschluss

Die Vorlage B/17/3864-01 wurde vom Umweltausschuss,  gegen die Stimmen der FDP und AfD mit großer Mehrheit beschlossen. Damit wurde dem Widerspruch des Naturschutzbeirates zugestimmt.

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