31.08.2023 - 11 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Ottersbach, FDP, erkundigt sich, warum der Antrag erst so spät beim Kulturbüro eingegangen ist (Antragsdatum ist der 05.05.23, Eingangsdatum ist der 12.06.23). Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Stadtv. Gadde äußert den Wunsch, dass keine Dringlichkeitsentscheidungen mehr erstellt werden, da alle Projekte planbar sind. Herr Tsalastras ergänzt, dass die Verwaltung intern ebenfalls beschlossen hat, dass keine Dringlichkeitsentscheidungen mehr für Förderanträge gestellt werden. Stadtv. Noldus äußert sich verwundert darüber, dass die Dringlichkeitsentscheidung mit einem Monat Abstand von OB Schranz und BM Flore unterschrieben worden ist. BM Flore erläutert, dass hier ein Fehler vorliegt und die Dringlichkeitsentscheidung von beiden Personen am selben Tag unterschrieben worden ist.

 

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Beschluss

Der Kulturausschuss der Stadt Oberhausen genehmigt gegen die Stimme der AfD gemäß § 60 II 2 GO NRW folgende von Oberbürgermeister Daniel Schranz und Bürgermeister Manfred Flore am 26. Juni 2023 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

„Das beantragte Vorhaben des Kunstverein Oberhausen e.V. wird mit 3.000,00 Euro unterstützt.

Finanzmittel stehen im Geschäftsjahr 2023 in entsprechender Höhe bei Produkt 040801 - Kulturbüro - Auftrag 860004080100 - Kulturbüro - Sachkonto 531823 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, kulturelle Aktivitäten - zur Verfügung.“

 

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Anlagen zur Vorlage