23.08.2023 - 2.1 Zwischenbericht Kinderschutz

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Prof. Dr. Nüsken gibt einen Zwischenbericht zum Projekt (siehe Anlage). Er weist darauf hin, dass es sich bei dem Projekt um eine wissenschaftliche Begleitung und einen lebendigen Prozess handelt, dessen Ergebnisse gemeinsam mit der Fachverwaltung erarbeitet und umgesetzt werden sollen.

Kinderschutz betrifft daher nicht nur den Bereich der erzieherischen Hilfen.

Frau Willing-Spielmann verweist auf die hohe Unsicherheit aller Beteiligten, insbesondere auf das Zusammenwirken des Jugendamtes und der Fachkräfte gemäß § 4 KKG bezogen, und bittet beim Leitbild auch die eigenen Konzepte der Träger zu berücksichtigen. Das Leitbild zum Thema Kinderschutz sollte den Trägern nicht übergestülpt werden, sondern gemeinsam erarbeitet werden. Auch der JHA müsse sich mit dem Leitbild auseinandersetzen.

Herr Nüsken erläutert das Vorgehen im Sinne der internen Auseinandersetzung mit den Thematiken und der anschließenden Bearbeitung in Bezug auf Schnittstellen und Kooperationspartner und kündigt an, dass das Leitbild gerne vorgestellt werde.

Frau Hops bemerkt, dass sie eine Beteiligung der freien Träger noch nicht erkennen kann und wünscht diese. Frau Hops weist auf die Notwendigkeit gelingender Kooperation und klarer Strukturen in Bezug auf die Gewinnung und das Halten von Fachkräften hin.

Frau Amrehn stimmt dem zu und merkt an, dass dies auch für den schulischen Bereich gilt. Sie verweist auf die immer schwierigere Kooperation insbesondere mit dem offenen Ganztag und die damit verbundene Gefahr des Informationsverlusts. Frau Amrehn wirbt für einen gemeinsamen Weg.

Herr Lösken weist als Sprecher für die Oberhausener Kitas darauf hin, dass der gesetzliche Qualitätsanspruch sehr hoch sei und dass die Prozesse in der aktuellen Situation bei den schwindenden Personalressourcen kaum zu erfüllen seien.

Herr Nüsken stimmt dem zu und bemerkt, dass man Quereinstiege mit Nachqualifizierung im Blick behalten müsse.

Herr Real bekräftigt die Diskrepanz zwischen sachlicher, fachlicher Ausrichtung und der vorgehaltenen Struktur. Er erfragt die zu erwartenden Ergebnisse der wissenschaftlichen Begutachtung durch das Projektteam in Bezug auf strukturelle Vorgaben.

Herr Nüsken erklärt, dass er keinen Auftrag hat eine Struktur- oder Personalanalyse durchzuführen. Dementsprechend wird es zwar Berührungspunkte in der Untersuchung bspw. bei der Veränderung von Prozessen und den zeitlichen Abläufen geben, allerdings können maximal Hinweise in Bezug auf die Personalsituation gegeben werden können. In der Umsetzung von Prozessen muss dann auf den nächstmöglichen Standard in den aktuellen Situationen hingewirkt werden.

Herr Schmidt weist darauf hin, dass eine überörtliche Prüfung erfolgen wird, welche auch den Fachbereich 3-1-40 betreffen wird. Die Verwaltungsführung ist aktuell in der Findungsphase bezüglich der weiteren Ausgestaltung dieser Prozesse. Konkrete Informationen hierzu werden folgen.

Herr Rubin gibt den Hinweis, dass durch den Fachkräftemangel und den Datenschutz die Fachkräfte im Rahmen des Kinderschutzes sich selbst immer mehr im Weg stehen. Er äußert seine Sorge, dass das Augenmerkt auf die Kinder verloren geht. Er begrüßt die Etablierung von Brücken zwischen den verschiedenen Akteuren.

 

Der Bericht wird vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen.