23.08.2023 - 2.5 Informationen zum Rechtsanspruch im Offenen Gan...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Schmidt verweist auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch im Offenen Ganztag. Den Gremien auf Landesebene sei die schwierige Lage bewusst.  Viele Stellen machen die Problematik der Finanzierbarkeit deutlich. Man ist um Transparenz bemüht. Eine Rückmeldung ist aber vor Sommer 2024 nicht zu erwarten. Klare Regelungen werden angestrebt und bleiben abzuwarten.

 Der Auslastungsgrad liegt in Oberhausen bei 80 %.

 Herr Plein wünscht sich zur Planungssicherheit der Träger Vorgaben. Er weist auf den dringenden Handlungsbedarf hin, da bspw. die neu gebauten Mensen bereits jetzt wieder zu wenig Kapazitäten haben.

 Herr Real führt die Bewirtschaftung nachts leerer Parkplätze zu anderen Zwecken an und erfragt eine Übertragbarkeit bspw. Mensen der EVO usw. als Zwischen- oder Dauerlösung zu nutzen. Er möchte wissen, ob dies in der Verwaltung mitgeplant wird.

 Herr Schmidt teilt mit, dass Umfeld-Angebote wie Gemeindezentren usw. mitgedacht werden. Problematisch ist hier, dass viele Standorte in der Regel nicht auf dem Schulgelände sind und daher auch der Weg der Schülerinnen und Schüler problematisch ist. Es wird bis 2026 eine Lösung benötigt. In den nächsten Wochen werden die Baumaßnahmen mit der SBO gesichtet und geprüft. Ein Ausblick daraus ist für den Schulausschuss und für den JHA geplant. 

 Frau Willing-Spielmann weist darauf hin, dass der TVÖD finanzielle Lücken bei den Trägern reißt und mahnt auf Achtsamkeit für das Problem.  Sie schlägt eine Schwerpunktsetzung in der Haushaltsplanung vor.

 Herr Krey schließt sich dem an und verweist auf die Pflicht von Land und Bund zur Rahmensetzung.

Herr Gerritzen als Sprecher der AG Wohlfahrt weist auf die große Dringlichkeit hin, da die mangelnde Refinanzierung die Kommunen trifft. Er appelliert auf zeitnahe Gespräche, da die Situation brisant ist. Man solle provokativ die Gespräche suchen und nicht auf Bund/Land warten.

Herr Rubin weist auf die prekäre Situation hin, dass Wunsch und Wirklichkeit nicht übereinstimmen. Man müsse sich der realistischen Situation stellen und kritisiert die Entscheidung des Bundes und die Auswirkungen auf die Stadt und die Träger.

Herr Schmidt verweist auf Gespräche mit der AGW. Die zusätzlichen Kosten wurden mit dem Kämmerer erörtert. Dies sei auch bei der Verwaltungsführung Thema. Eine zeitnahe Rückmeldung zum Thema auch an die AGW ist angedacht. Die Vorschläge haben noch Klärungsbedarf und werden dann für die Haushaltsberatung vorbereitet.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage