19.06.2023 - 35.2 Kenntnisnahme der Verfügung der Bezirksregierun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass der Bericht im HFA zur Kenntnis genommen wurde.

 

1. Beig. u. StK. Tsalastras merkt an, dass die Verwaltung bei der Genehmigung der Haushaltssatzung und des HSK für das Haushaltsjahr 2023 durch die Bezirksregierung Düsseldorf vom 03.05.2023 aufgefordert wurde, mit der nächsten Fortschreibung eine Konkretisierung des HSK auszuarbeiten. Es ist beabsichtigt, das HSK bereits mit der Einbringung des Haushalts im September 2023 zur Beratung vorzulegen. Er macht darauf aufmerksam, dass ihn unmittelbar vor der heutigen Ratssitzung Informationen aus einer Presseerklärung der Landesregierung zum Thema „Altschuldenlösung" erreicht haben. Darin heißt es, das Land beabsichtige, Zins und Tilgung der Altschulden nach Abzug eines Sockelbetrages von 100 € pro Einwohner zu 50 % zu übernehmen. Der Bund soll aufgefordert werden, die restlichen 50 % zu übernehmen.

1. Beig. und StK. Tsalastras sieht ein Problem darin, dass die Finanzierung der 50 % über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) erfolgen soll. Das würde bedeuten, dass die Gemeinden, die von dem GFG profitieren, die Altschuldenlösung mitfinanzieren.

 

Reduzieren

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7164&TOLFDNR=174167&selfaction=print