19.06.2023 - 8 Gründung der „Wissenschaftscampus NRW“ gGmbH

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz berichtet, dass die Drucksache im HFA einstimmig zustimmend vorberaten wurde. Dies wurde mit dem Hinweis verbunden, dass zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich die Gesellschaft im Anschluss an die Aufbauphase personell vergrößert und inhaltlich an Profil gewonnen hat, über die Bildung eines Aufsichtsrates nachgedacht werden sollte.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

"1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, die Wissenschaftscampus NRW gGmbH (haftungsbeschränkt) gemäß dem als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügten Gesellschaftsvertrag zu gründen.  

Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Aufsichtsbehörde das Anzeigeverfahren nach § 115 Abs. 1 GO NRW ohne Beanstandungen abschließt.

 

2. Der Rat beschließt für das Jahr 2023 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung von 25.000,00 EUR. 

 

Investitionsmaßnahme

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag

950015040100500 Wissenschaftscampus

Wissenschafts- Campus NRW GmbH

783400 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen

Einzahlung  Stammeinlage 

25.000,00 €

 

Deckungsvorschlag: Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit."

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7164&TOLFDNR=174164&selfaction=print