19.06.2023 - 29 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die Drucksache im HFA einstimmig zustimmend vorberaten wurde.

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Solingen, um die Bereitstellung der Prüfungsfragen zur Durchführung der schriftlichen Heilpraktiker-Prüfungen in den Bereichen „Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker allgemein“ und „Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker Psychotherapie“ innerhalb des Bereiches 3-4/Gesundheit sicherzustellen; die ab 2024 entstehenden Kosten in Höhe von 60,00 EUR pro Heilpraktikeranwärterin und Heilpraktikeranwärter werden somit zunächst übernommen.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages an die Stadt Solingen zu entrichtende Kostenbeteiligung in Höhe von 60,00 EUR pro Heilpraktikeranwärterin und Heilpraktikeranwärter wird durch die Vereinnahmung von Prüfungsgebühren in Höhe von 450,00 EUR pro Heilpraktikeranwärterin und Heilpraktikeranwärter Psychotherapie bzw. 490,00 EUR pro Heilpraktikeranwärterin und Heilpraktikeranwärter allgemein in vollem Umfang gedeckt."

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7164&TOLFDNR=174162&selfaction=print