19.06.2023 - 19 Neue Integrierte Gesamtschule in Oberhausen – v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Sitzung:
-
16. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 19.06.2023
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
1. Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (§ 17 SchulG NRW) in der Stadt Oberhausen mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 auf Basis der Erkenntnisse einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW.
2. Die Errichtung erfolgt sukzessive mit Wirkung vom 01.08.2024, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5.
3. Die Integrierte Gesamtschule wird im gebundenen Ganztagsbetrieb errichtet.
4. Die Integrierte Gesamtschule wird als Schule des gemeinsamen Lernens errichtet.
5. Die Integrierte Gesamtschule wird unter dem Namen „Gesamtschule an der Knappenstraße" geführt. Eine Änderung des Schulnamens kann ggf. nach Errichtung erfolgen.
6. Die Integrierte Gesamtschule wird vierzügig, d.h. mit vier parallelen Klassen je Jahrgang (von Klasse 5 bis 10), errichtet.
7. Die Integrierte Gesamtschule wird am Standort Wehrstraße 69, 46047 Oberhausen (ehemaliger Standort des Niederrhein-Kollegs) errichtet.
8. Der Standort wird zunächst temporär genutzt, bis der Neubau am Standort Knappenstraße 123, 46047 Oberhausen fertig gestellt ist. Mit Umzug in das neue Schulgebäude wird die Schule in der Sekundarstufe I sechszügig geführt."
