12.06.2023 - 25.1 Anregung nach § 24 GO NRW zum im förmlichen Auf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass Herr Müller im Vorfeld darum gebeten hat, dass der HFA ihm ein Rederecht zur weiteren Begründung seiner Anregung nach § 24 GO NRW einräumt. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

In diesem Fall ist die Redezeit aufgrund des § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen auf fünf Minuten begrenzt.

Herr Müller überreicht im Anschluss an seine Ausführungen OB Schranz eine Liste mit 900 Unterschriften von Anwohnerinnen und Anwohnern, die sein Anliegen unterstützen.

Nach Wortbeiträgen von Stadtv. Kempkes, Stadtv. Axt, Stadtv. Karacelik und Stadtv. Real lässt OB Schranz über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die als Anlage beigefügte Anregung nach § 24 GO NRW zur Kenntnis.

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt weiter zur Kenntnis, dass sich der Bebauungsplan Nr. 674 - Bebelstraße (Nahversorgungszentrum Alstaden, südlicher Teil) - noch im förmlichen Aufstellungsverfahren befindet, und ein Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Oberhausen i.S.v. § 10 Abs. 1 BauGB unter sachgerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander i.S.v. § 1 Abs. 7 BauGB noch aussteht.

 

3. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt weiter zur Kenntnis, dass die Anregenden inhaltlich vergleichbare Eingaben auch im Rahmen des nach § 3 Abs. 2 BauGB gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens vorgetragen hat und dass eine abwägende Behandlung dieser Eingaben verfahrensrechtlich erst im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses durch den Rat der Stadt Oberhausen i.S.v. § 10 Abs. 1 BauGB erfolgt.

 

4. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung die Eingaben im weiteren Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 674 - Bebelstraße (Nahversorgungszentrum Alstaden, südlicher Teil) - zu prüfen und diese unter sachgerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung ferner, zu den Aspekten der Anregung, die im Rahmen des weiteren Aufstellungsverfahren nicht berücksichtigt oder die auf der Ebene der Bauleitplanung nicht abschließend bearbeitet werden können, sachgerechte Abwägungsvorschläge zu erarbeiten und diese im Rahmen des angestrebten Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans dem Rat der Stadt zur abwägenden Entscheidung vorzulegen."

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7159&TOLFDNR=173917&selfaction=print