31.05.2023 - 4.2 Antrag gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Ra...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Stadtverordneter Janetzki erklärt den Hintergrund des Antrags.

 

Herr Kupzick erläutert die unterschiedlichen Vorgehenseisen der TKU im Glasfaserausbau.

 

Im Bereich des eigenwirtschaftlichen Ausbaus ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens für die TKU das zentrale Entscheidungskriterium zur Projektdurchführung. Zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit wird häufig eine Nachfragebündelung vorgeschaltet. Fehlende Eigentümererklärungen können hier dazu führen, dass ein Projekt wirtschaftlich nicht tragbar ist und entsprechend verworfen wird. Insbesondere große TKU verzichten auf eine vorgeschaltete Nachfragebündelung und unterstellen im Vertrauen auf die Zukunftstechnologie auf eine verzögerte Wirtschaftlichkeit. Hier erfolgt die Projektumsetzung ohne Bezug zur Eigentümererklärung (Es wird aber alles daran gesetzt, eine möglichst große Zahl der Eigentümererklärungen zu erhalten). Geförderte Ausbauprojekte kommen immer unabhängig von Eigentümererklärungen zur Umsetzung.

 

Die Stadtverwaltung ist in unterschiedlichsten Formaten und Gesprächstiefen mit den Marktakteuren im Austausch.

 

Herr Kupzick erläutert die städtischen Maßnahmen zur Maximierung der Anschlusszahlen. Die Stadtverwaltung müsse grundsätzlich gesetzmäßig und wettbewerbsneutral agieren. Man veröffentliche etwa Projekte entsprechend des Status auf der Homepage. Außerdem kooperiere man im Rahmen von Absichtserklärungen. Hierzu gehören zum Beispiel die Teilnahme an Informationsveranstaltungen und eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit in unterschiedlichen Formaten. Im Falle geförderter Projekte sei auch die direkte Eigentümeransprache erfolgt. Die strategische Ansprache von Wohnraumwirtschaft erfolgte, die Ansprache von Eigentümerverbänden ist im Zuge der weiteren Ausbauvorhaben geplant.

 

Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

 

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