17.05.2023 - 1.7 Statistikbericht der Oberhausener Erziehungsber...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Auf Nachfragen von Frau Salwik und Frau Willing-Spielmann führt Herr Post aus, dass die Trennungsberatung bereits seit Jahren fester Bestandteil der Erziehungsberatungsstellen ist. Dabei sind die Beratungsstellen nicht Ausfallbürge für den Fachbereich 3-1-40/Erzieherische Hilfe. Dort erfolgt die rechtliche Beratung.

 

Die Zugangswege gestalten sich vielfältig, u. a. durch eigene Recherchen und Mund-zu-Mund-Propaganda.

 

Therapeutische Angebote werden gesteuert durch die KZV. Die Wartezeit beträgt ein bis eineinhalb Jahre, bei Kindern immer noch sechs bis neun Monate. Die Angebote können daher als nicht ausreichend angesehen werden. Insofern werden die Beratungsstellen als Ausfallbürge in Anspruch genommen. Ein Wechsel findet dann nach Ablauf der Wartezeit in der Regel nicht mehr statt, da sich die Betroffenen bei den Beratungsstellen gut angebunden fühlen.

 

Im Anschluss nimmt der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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