15.05.2023 - 14 Kauf und Aufstellung von Raumzellenanlagen an f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Beig. Schmidt geht auf die Äußerungen von Frau Stadtv. Marx ein. Im Anschluss an den Wortbeitrag von Stadtv. Noldus lässt OB Schranz über die Drucksache abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit -gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Stadtv. Horn - folgende Beschlüsse:

 

"1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der  Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die               Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die               Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt für das Haushaltsjahr 2023 die außerplanmäßige  Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010100529

Jacobischule

783100

Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen über 800E

323.000,00

330003010100529

Jacobischule

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

113.000,00

330003010100528

Overbergschule

783100

Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen über 800E

305.000,00

330003010100510

Schwarze-Heide-Schule

783100

Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen über 800E

323.000,00

330003010100103

Melanchthonschule

783100

Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen über 800E

323.000,00

330003010100530

Königschule

783100

Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen über 800E

326.000,00

330003010100530

Königschule

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

123.000,00

 

 

3.  Der Rat der Stadt beschließt für das Haushaltsjahr 2023 die überplanmäßige  Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010100528

Overbergschule

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

42.000,00

 

 

Deckungsvorschlag zu 2. Und 3.

Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7145&TOLFDNR=173133&selfaction=print