15.05.2023 - 12 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Fragen von Frau Stadtv. Marx und Stadtv. Karacelik beantwortet Beig. Schmidt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig - bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion - folgende Beschlüsse:

 

"1. Der Rat der Stadt genehmigt gemäß §60 Abs. 1 S.3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz am 22.03.2023 und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 27.03.2023 gem. § 60 Abs. 1 S.2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Sonja Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2023 im Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe beim Auftrag 310006050699-Pandemie, Sachkonto 523100- Erstattungen an das Land in Höhe von 312.845,02 Euro zu.

 

Deckungsvorschlag:

Inanspruchnahme der hierzu gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in einer Gesamthöhe von 309.785,18 EUR, die sich wie folgt verteilen:

 

 

Außerplanmäßige Erträge

 

Auftrag/ NKF

Sachkonto

Betrag

310006050699 - Pandemie

414100 - Zuweisungen vom Land

73.910,- Euro

330003010907 - Pandemie

414100 - Zuweisungen vom Land

181.213,41 Euro

 

Überplanmäßige Erträge

 

Auftrag/ NKF

Sachkonto

Betrag

330003010107 - Pandemie Grundschulen

414100 - Zuweisungen vom Land

54.661,77 Euro

 

Es bleibt eine Differenz in Höhe von 3.059,84 Euro für die keine Deckung vorhanden ist. Somit verschlechtert sich das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit um diese Summe. Im Finanzplan/-rechnung kommt es zu einer Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit in vollständiger Höhe.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt, in Abänderung des Beschlusses zu 1. der Dringlichkeitsentscheidung, dem Deckungsvorschlag wie folgt zuzustimmen:

 

Deckungsvorschlag:

Inanspruchnahme der hierzu gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in einer Gesamthöhe von 309.803,18 EUR, die sich wie folgt verteilen:

 

Außerplanmäßige Erträge

 

Auftrag/ NKF

Sachkonto

Betrag

310006050699 - Pandemie

414100 - Zuweisungen vom Land

73.910,00  Euro

330003010907 - Pandemie

414100 - Zuweisungen vom Land

235.893,18 Euro

 

Es bleibt eine Differenz in Höhe von 3.041,84 Euro, für die keine Deckung vorhanden ist. Somit verschlechtert sich das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit um diese Summe. Im Finanzplan/-rechnung kommt es zu einer Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit in vollständiger Höhe."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7145&TOLFDNR=173116&selfaction=print