09.05.2023 - 1 Resolution zur Novellierung des Staatsangehörig...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Hierzu gibt Vors. Erdas das Wort an Herrn Telli.

 

Alle Integrationsräte beraten den Referentenentwurf zur Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts. 

 

Die von der Bundesregierung angekündigte Gesetzesreform des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist im Sinne der Einwohner*innen unseres Staates mit internationaler Familiengeschichte und kommt zugleich der gesamten Gesellschaft zugute.

Die Umsetzung der Reform würde unter anderem den Verzicht auf einen Einbürgerungstest und einen Sprachnachweis ab dem 67. Lebensjahr beinhalten sowie die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Darauf weist die Resolution zur Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts hin.

 

Vors. Erdas bedankt sich bei Herrn Telli und fragt ob es Meldungen zu diesem TOP gibt und erteilt daraufhin Frau Demirci das Wort.

 

Frau Demirci begrüßt ausdrücklich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Demzufolge soll es unter anderem Erleichterungen bei der Einbürgerung geben und dabei die Pflicht zur Aufgabe der Herkunftsstaatsbürgerschaft wegfallen. „Deutschland ist schon lange ein Einwanderungsland und hätte entsprechende Anpassungen im Staatsangehörigkeitsrecht längst vollziehen müssen. Für zahlreiche Menschen, die als sogenannte Gastarbeiter/innen eingewandert sind, kommt die Reform leider zu spät. Nichtsdestotrotz freut sie sich, dass mit dem Gesetz nun endlich mehr Gleichbehandlung in unserem Land herrschen soll.

Denn bislang können nur Menschen aus bestimmten Herkunftsländern ihre bisherige Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung behalten. Die meisten Einbürgerungen finden deshalb unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit statt. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahre 2022 waren es zuletzt 69% im Jahr 2021. Gleichwohl ist die Einbürgerungsquote konstant niedrig. Denn für viele Drittstaatler/innen stellt die Abgabe des Passes ihres Herkunftslandes bei der Einbürgerung ein unüberwindbares subjektives Hindernis dar. Längst tut sich durch die große Zahl derjenigen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ein bedrohliches Demokratiedefizit in Deutschland auf, da an den deutschen Pass auch das Wahlrecht geknüpft ist. Trotzdem sind Anläufe zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in der Vergangenheit immer wieder am Widerstand rechtspopulistischer Stimmungsmache gescheitert.

Auch nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs im vergangenen Herbst war es zu einer Empörungswelle gekommen, in der rassistische Äußerungen aus reaktionären Kreisen und Rechtsaußen-Parteien die Runde machten. Das Gesetzesvorhaben wurde zum Anlass genommen, um Menschen mit internationaler Familiengeschichte pauschal abzuwerten und als Sozialschmarotzer zu bezeichnen. In der aktuellen Debatte um Krawalle in der Silvesternacht versuchen scheinbar einige, diese unsägliche Diskussion aufleben zu lassen und Stimmung gegen alle vermeintlichen Nicht-Deutschen zu machen. „Umso erleichterter bin ich, dass die Regierungsparteien von dem Getöse unbeeindruckt geblieben und nicht von ihrem Vorhaben abgewichen sind“

Die jetzige Reform habe auch tiefgreifende symbolische Bedeutung. Es geht insbesondere bei der Hinnahme von Mehrstaatigkeit darum, die Lebensrealität von Millionen Menschen in unserem Land anzuerkennen: „Sie haben eine Herkunftsidentität, die sie nicht ablegen können oder wollen. Herbeifantasierte Loyalitätskonflikte spielen dabei gar keine Rolle. Je mehr Wertschätzung den Menschen mit internationaler Familiengeschichte entgegengebracht wird, desto eher werden sie sich als Teil unserer Gesellschaft fühlen und desto mehr wird der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt!“

Vors. Erdas bedankt sich bei Frau Dremirci, die durch ihre Wortmeldung das Ganze nur unterstützt.

 

Vors. Erdas bittet um Zustimmung die Beschlussvorlage „Resolution zur Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ zu unterstützen und darüber hinaus den Abgeordneten des Bundestages für Oberhausen zu bitten, diese Reform zu unterstützen.

 

Die Abstimmung wird bei einer Gegenstimme mit großer Mehrheit beschlossen.

 

Der Integrationsrat nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.