04.05.2023 - 3.3 Fortführung der Landesförderung Schulsozialarbeit

Beschluss:
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Beratung

Für die landesgeförderte Schulsozialarbeit (12 Stellen) musste kurzfristig ein neuer Antrag gestellt werden. Die Förderung erfolgt bis zum 01.08.2024. Die Fördersumme beträgt 70.000,00 Euro Personalkosten und 10.000,00 Euro Sachkosten.

 

Herr Krey merkt an, dass die Landesfinanzierung der Schulsozialarbeit für die Träger der Jugendhilfe nicht mehr auskömmlich ist.