04.05.2023 - 1.7 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über...

Beschluss:
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 15.02.2023 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt zu:

 

a)   426.320,00 EUR beim Auftrag 330003010907 – Pandemie, Kostenart 523100 – Erstattungen an das Land

 

b)   463.417,00 EUR beim Auftrag 330003010107 – Grundschulen – Pandemie, Kostenart 543187 - Aufwendungen für Schulgirokonten.

 

Deckungsvorschlag

 

Die Aufwendungen sind zu 100% durch die Bewilligung der Fachbezogenen Pauschale für die Umsetzung Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in NRW gedeckt:

 

a)      (Rest-)Inanspruchnahme des hierzu gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 426.320,00 EUR

 

b)      überplanmäßige Mehrerträge beim Auftrag 330003010107 – Grundschulen – Pandemie, Kostenart 414100 -Zuweisungen vom Land, in Höhe von 463.417,00 EUR.“

 

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, in Abänderung des Beschlusses zu 1 b) der Dringlichkeitsentscheidung vom 15.02.2023 der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt zuzustimmen:

 

b)      463.417,00 EUR beim Auftrag 330003010907 - Pandemie, Kostenart 543187 - Aufwendungen für Schulgirokonten.

 

Deckungsvorschlang

 

b)      Außerplanmäßige Mehrerträge beim Auftrag 330003010907 - Pandemie, Kostenart 414100 -Zuweisungen vom Land, in Höhe von 463.417,00 EUR.

 

 

 

 

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Beratung

Der Rat hat die Vorlage bereits am 20.03.2023 beschlossen.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7139&TOLFDNR=171623&selfaction=print