20.03.2023 - 4 STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG)hier: E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz merkt an, dass Herr Bruckhoff am 17.01.2023 mit Wirkung zum 31.03.2023 unter Einhaltung der in § 12 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der STOAG geregelten Frist von acht Wochen zum Ende eines Monats, hier: 31.03.2023, sein Amt als Mitglied im Aufsichtsrat der STOAG niedergelegt hat. Gemäß § 12 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ist für die verbleibende Amtszeit des aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Mitgliedes ein Nachfolger/eine Nachfolgerin zu bestimmen.

Scheidet eine Person aus einem Organ im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 GO NRW aus, für das sie vorgeschlagen oder bestellt war, bestimmt § 50 Abs. 4 Satz 3 GO NRW, dass der/die Nachfolger/in für die restliche Amtszeit vom Rat der Stadt nach § 50 Abs. 2 GO NRW gewählt wird. Gewählt ist nach § 50 Abs. 2 Satz 2 GO NRW, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält.

In der Sitzung des Ältestenrates am vergangenen Montag hat Herr Lütte seine Kandidatur erklärt.

Nach einem Wortbeitrag von Stadtv. Noldus erkundigt sich OB Schranz nach weiteren Vorschlägen. Stadtv. Kempkes schlägt daraufhin Herrn Lange vor und beantragt zugleich die geheime Wahl. OB Schranz stellt unwidersprochen fest, dass mit Herrn Lütte und Herrn Lange zwei Kandidaten als Vertreter zur Wahl in den Aufsichtsrat der STOAG stehen. Die Namen sind für alle Ratsmitglieder sichtbar auf der Leinwand hinterlegt.

OB Schranz leitet daraufhin das geheime Wahlverfahren ein. Die Stimmzettel sind vorbereitet und sehen folgende Wahlvorschläge mit der zusätzlichen Möglichkeit der Enthaltung vor:

- Liste 1: der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion,

- Liste 2: der Wahlvorschlag von BOB im Rat

 

Auszählungskommission

OB Schranz bittet die Fraktionen und Gruppen jeweils einen/eine Stadtverordnete(n) für die Beaufsichtigung des Wahlvorgangs, die Austeilung der Wahlzettel und die Auszählung des Ergebnisses zu benennen. Vorgeschlagen werden: Herr Benter, Herr Brodrick, Herr Dobnik, Herr Mumm, Frau Hansen, Herr Kattler und Herr Bruckhoff.

 

Eröffnung der Wahlhandlung

OB Schranz eröffnet die Wahlhandlung und ruft die an der Abstimmung teilnehmenden Stadtverordneten nach Fraktionen und Gruppen in alphabetischer Reihenfolge namentlich auf. Nachdem er unwidersprochen festgestellt hat, dass jedes Ratsmitglied einschließlich des stimmberechtigten Oberbürgermeisters von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat, schließt er die Wahlhandlung und bittet um Auszählung der Stimmen. Zu diesem Zweck unterbricht er um 15:23 Uhr die Ratssitzung.

Um 15:28 Uhr eröffnet er die Ratssitzung wieder und teilt das Ergebnis der Wahl mit:

Von den 57 anwesenden und stimmberechtigten Mitgliedern des Rates wurden 55 gültige Stimmen abgegeben. Zwei Stimmen sind ungültig, sieben Personen haben sich enthalten.

Auf den Listenvorschlag 1 der AfD-Fraktion entfallen insgesamt vier Stimmen, auf den Listenvorschlag der Liste 2 der Gruppe BOB im Rat 44 Stimmen. Somit erhält die Gruppe BOB im Rat das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung im Aufsichtsrat der STOAG mit Wirkung zum 01.04.2023.

 

OB Schranz stellt fest, dass der Rat der Stadt Herrn Lütte als Vertreter der Stadt Oberhausen in den Aufsichtsrat der STOAG entsendet.

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Beschluss

"Der Rat der Stadt entsendet - unter Beteiligung des Oberbürgermeisters - mit Wirkung zum 01.04.2023 in den Aufsichtsrat der STOAG als Vertreter/Vertreterin der Stadt Oberhausen

Herrn Ulrich Lütte

 

für die verbleibende Amtszeit des aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Mitgliedes Herrn Peter Bruckhoff."