20.03.2023 - 16 Genehmigung der Eilentscheidung über die Angebo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
14. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 20.03.2023
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion - folgende Beschlüsse:
"Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende am 13.03.2023 durch den Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW getroffene Eilentscheidung (Drucksache-Nr. B/17/3115-01):
„Weil es sich um einen Fall äußerster Eilbedürftigkeit handelt, trifft der Haupt- und Finanzausschuss an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen folgende Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S.1 GO NRW:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen beschließt die in der Anlage 2 und 3 aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2023/24 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) - unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
2. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches wurde für das KJ 2023/24 mit den freien Trägern die Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen in KTE ausgehandelt. Für die vereinbarten Platzausweitungen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt übernimmt die Stadt Oberhausen, wie in den vergangenen KJ auch, den Trägeranteil mit 110 Prozent der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen. Der Aufwand an städtischen Zuschüssen für zusätzliche Platzausweitungen für freie Träger beträgt rund 230.330,-- EUR p.a., die bei der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt wurden.
3. Insgesamt sind 273 Kindertagespflegepersonen im Stadtgebiet Oberhausen im Kindergartenjahr (KJ) 2023/24 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) tätig.
4. Bis zum Termin der tatsächlichen Anmeldung der Plätze beim LVR am 15.03.2023 kann es noch zu Veränderungen des Gesamtergebnisses kommen, wenn Umsetzungshemmnisse bekannt werden oder kurzfristig noch zusätzliche Platzangebote geschaffen werden müssen. Dies kann vereinzelt der Fall sein, wenn Kinder beispielsweise vom Schulbesuch zurückgestellt werden oder ein Anspruch auf einen inklusiven Betreuungsplatz festgestellt wird. Die Verwaltung wird ausdrücklich ermächtigt diese bei der Mittelbeantragung beim LVR zu berücksichtigen.
5. Der Beschluss vom 17.02.2020 (Drucksache B/16/5423-01) zur plusKITA-Förderung gemäß § 44 und § 45 KiBiz wird fortgesetzt. Hierin wurden die Kriterien zur Verteilung der Landeszuschüsse und die Weiterleitung der Landesmittel an die Träger festgelegt.
Die an die freien Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden bei der Haushaltsplanung 2023 beim Produkt 060101 - Kinderbetreuung, Auftrag 310006010101 - Betriebsführung, Kostenart: 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe 53.997.190,-- EUR berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2023 sind beim Auftrag 310106010104 „Tagespflege" unter der Kostenart 414200 „Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden" in Höhe von insgesamt 1.376.680,-- EUR veranschlagt, die unter der Kostenart 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen" zu verausgaben sind. Unter dieser Kostenart sind für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt 15.041.520,-- EUR berücksichtigt."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
57,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
160,1 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
135,4 kB
|
