20.03.2023 - 19.1 Bebauungsplan Nr. 56 - Königshardt -Einleitende...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz merkt an, dass die Vorlage im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss einstimmig zustimmend vorberaten wurde. Die Bezirksvertretung Sterkrade hat die Anhörung vollzogen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

a) das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 56 - Königshardt - (in Kraft seit dem 15.07.1969) im Bereich der Falkestraße einzuleiten;

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2  des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 6).

 

b) die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 6), in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen."

 

 

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Anlagen zur Vorlage