13.03.2023 - 2 Berichte aus den Dezernaten (mündlich)

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

2.1  Segmüller

 Berichterstatter OB Schranz

 

OB Schranz berichtet über das Gespräch, das er und Herr Beig. Dr. Palotz in Parsdorf mit Segmüller geführt haben. Der Eigentümer des ehemaligen Möbelhauses Finke am Neumarkt habe sich in den Gesprächen bereiterklärt, bis zum Sommer dieses Jahres Pläne für eine Wohnbebauung zu entwickeln und der Stadt Oberhausen vorzulegen.

 

Frau Stadtv. Opitz merkt an, dass der Gesprächstermin in der Bezirksvertretung Sterkrade am 09.03.2023 nicht bekannt gegeben wurde. OB Schranz entgegnet, dass eine Bekanntgabe des Termins im Vorfeld nicht zielführend und der Ausgang eines bilateralen Gesprächs nicht vorhersehbar gewesen seien.

 

BM Flore und Frau Stadtv. Stehr zeigen sich über das Ergebnis des Gesprächstermins erfreut und wünschen sich, dass der Eigentümer bei seinen Planungen die Wünsche und Bedarfe der Sterkrader beachten möge.

 

 

2.2 Decathlon

 Berichterstatter Beig. Dr. Palotz

 

Beig. Dr. Palotz teilt mit, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in einem Normenkontrollverfahren am 27.02.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 - Brammenring - (VBB 27) auf Antrag der Stadt Bottrop für unwirksam erklärt hat. Mit dem Bebauungsplan sollte die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Decathlon-Sportfachmarkts auf einem Grundstück in der Nähe des Einkaufszentrums CentrO geschaffen werden. Die ebenfalls in diesem Gerichtstermin verhandelte Klage der Stadt Bottrop gegen den durch die Stadt Oberhausen erteilten bauplanungsrechtlichen Vorbescheid für einen Sportfachmarkt hat das Oberverwaltungsgericht NRW demgegenüber im Berufungsverfahren abgewiesen. Im Berufungsverfahren wurde jedoch der Bebauungsplan Nr. 465 - Gelände des ehemaligen Stahlwerkes Ost - sowohl in seiner Ursprungsfassung als auch in seiner Fassung der 1. Änderung als inzident unwirksam angenommen, da das Gericht hier u.a. von einem „unbeplanten Innenbereich" für das Vorhabengrundstück ausgeht.

 

Nach erster Einschätzung der Planungsverwaltung dürften sich dadurch keine Probleme für das mit dem „Masterplan Neue Mitte" verfolgte städtebauliche Konzept für das ehemalige Stahlwerksgelände Ost ergeben. Das derzeit noch weitgehend unbebaute Areal im Westen des ehemaligen Stahlwerksgeländes dürfte sich, im Sinne des Masterplans, grundsätzlich auch nach § 34 BauGB entwickeln lassen. Zudem sei für die im östlichen Bereich geplante Wohnbebauung ohnehin die Neuaufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans erforderlich. Auch unmittelbare Auswirkungen der Rechtsprechung vom 27.02.2023, insbesondere im Sinne einer merklichen Verfahrensverzögerung bzgl. des derzeit im Aufstellungsverfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 - XXXL Lutz - seien nicht zu erwarten.

 

 

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die mündlichen Berichte der Verwaltung zur Kenntnis.