08.03.2023 - 4.1 Änderungen der Zuständigkeitsordnung für die Au...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Gerster-Schmidt, Frau Schadt sowie Herr Bruckhoff sehen in den Änderungen der Pkt. 2.2 und 2.4 der Zuständigkeitsordnung, Einschränkungen, was die Anhörungsrechte der Bezirksvertretungen betrifft.

Herr Bruckhoff erklärt, dass in der Vergangenheit Vorlagen, die der Bezirksvertretung zur Anhörung vorgelegt wurden, teilweise viel zu spät eingereicht wurden, so dass eine sachliche Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht möglich war.

 

Anschließend vollzieht die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Anhörung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7112&TOLFDNR=170710&selfaction=print