01.03.2023 - 3.2 Belegung von zweckgebundenen U3-Plätzen mit Ü3-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Jugendhilfeausschuss fasst ohne Wortmeldung einstimmig den Beschluss:

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Beschluss

 

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass Plätze, die einer Zweckbindung im Rahmen der U3 - Investitionsprogramme unterliegen, im Kindergartenjahr 2023/24 in begründeten Einzelfällen gem. § 55 Abs. 2 KiBiz durch die örtliche Jugendhilfeplanung auch mit Ü-3 Kindern belegt werden können.

 

 

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