06.02.2023 - 28.1 Anregung des Integrationsrates gem. § 27 Abs. 8...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz informiert darüber, dass die Vorsitzende oder ein vom Integrationsrat benanntes Mitglied gemäß § 27 Abs. 8 GO NRW berechtigt ist, an der Beratung der Angelegenheit teilzunehmen und zu der Angelegenheit zu reden. Frau Erdas hat bekundet, von ihrem Rederecht Gebrauch machen zu wollen, sodass die Aussprache mit der Stellungnahme der Integrationsratsvorsitzenden beginnt.

Frau Erdas begründet die Anregung unter Bezugnahme auf das kommunale Handlungskonzept gegen Rassismus und Rechtsextremismus für die Stadt Oberhausen gemäß Ratsbeschluss vom 08.07.2019.

Es folgen Wortbeiträge von Stadtv. Noldus und Frau Stadtv. Bongers. Die Frage von Frau Stadtv. Baumann beantwortet OB Schranz.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - folgende Beschlüsse:

"1. Der Rat der Stadt nimmt die als Anlage beigefügte Anregung des Integrationsrates gem. §27 Abs.8 GO NRW zur Kenntnis.

 

 

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Anregung unter der aktiven Beteiligung der Förderprogramme des Bundes „Demokratie leben" und des Landes „NRWeltoffen" zu prüfen und den politischen Gremien einen Vorschlag vorzulegen."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=7096&TOLFDNR=170158&selfaction=print