06.02.2023 - 29.1 Bebauungsplan Nr. 674 - Bebelstraße (Nahversorg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz merkt an, dass die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Anhörung vollzogen hat, nachdem die Vorlage im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss ohne Votum vorberaten wurde.

Im Anschluss an die Wortbeiträge von Stadtv. Dobnik, Frau Stadtv. Hansen, Stadtv. Real und Stadtv. Osmann lässt OB Schranz über die Vorlage abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN und der LINKE.LISTE-Fraktion - folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt erklärt sich mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 674 - Bebelstraße (Nahversorgungszentrum Alstaden - südlicher Teil) - vom 12.12.2022 einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründung (inkl. Umweltbericht).

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726)."

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Anlagen zur Vorlage