06.02.2023 - 6 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
13. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 06.02.2023
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Ioannis Giotis
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die Drucksache im HFA einstimmig zustimmend vorberaten wurde.
In der nachfolgenden Sitzung des Ältestenrates hat er darauf aufmerksam gemacht, dass der CDU-Fraktion nach der in der Vergangenheit üblichen Vorgehensweise (Hare/Niemeyer-Verfahren) das Vorschlagsrecht für die/den stimmberechtige(n) Delegierte(n) zusteht. Neben den stimmberechtigten Delegierten können weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsendet werden.
Zur Wahl der beiden stimmberechtigten Delegierten, von denen einer nach § 113 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist, liegen folgende Vorschläge vor:
Die CDU-Fraktion schlägt unter dem Beschlusspunkt 1. BM Nakot, die Verwaltung unter dem Beschlusspunkt 2. Herrn Beig. Jehn als Mitglied nach § 113 GO NRW vor.
Unter dem Beschlusspunkt 3. liegen folgende Vorschläge vor: die SPD-Fraktion schlägt Herrn Bülent Sahin vor, die Fraktion DIE GRÜNEN schlägt Frau Sandra Gödderz vor, die LINKE.LISTE-Fraktion Herrn Yusuf Karacelik, die Gruppe FDP im Rat Herrn Marc Hoff.
Stadtv. Bruckhoff schlägt für die Gruppe BOB im Rat Frau Dr. Ute Rohde als Gastdelegierte vor.
Stadtv. Kempkes schlägt als stimmberechtigten Delegierten unter dem Beschlusspunkt 1. Herrn Jörg Lange vor.
Gleichzeitig behält er sich vor, für den Fall seiner Nichtwahl Herrn Lange als Gastdelegierten unter dem Beschlusspunkt 3. vorzuschlagen. Gleichzeitig beantragt Stadtv. Kempkes eine geheime Abstimmung.
OB Schranz leitet daraufhin das geheime Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW ein. Danach werden Wahlen durch die Abgabe von Stimmzetteln vollzogen, wenn ein Ratsmitglied der offenen Abstimmung widerspricht. Die Stimmzettel sind vorbereitet und sehen folgende Wahlvorschläge mit der zusätzlichen Möglichkeit der Enthaltung vor:
- Liste 1: der Wahlvorschlag der CDU-Fraktion,
- Liste 2: der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion
Auszählungskommission
OB Schranz bittet die Fraktionen und Gruppen jeweils einen/eine Stadtverordnete(n) für die Beaufsichtigung des Wahlvorgangs, die Austeilung der Wahlzettel und die Auszählung des Ergebnisses zu benennen. Vorgeschlagen werden: Herr Benter, Herr Brodrick, Herr Dobnik, Herr Mumm, Frau Hansen, Herr Kattler und Herr Lütte.
Eröffnung der Wahlhandlung
OB Schranz eröffnet die Wahlhandlung und ruft die an der Abstimmung teilnehmenden Stadtverordneten nach Fraktionen und Gruppen in alphabetischer Reihenfolge namentlich auf. Nachdem er unwidersprochen festgestellt hat, dass jedes Ratsmitglied einschließlich des stimmberechtigten Oberbürgermeisters von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat, schließt er die Wahlhandlung und bittet um Auszählung der Stimmen. Zu diesem Zweck unterbricht er die Ratssitzung um 15:25 Uhr.
Um 15:30 Uhr eröffnet er die Ratssitzung wieder und teilt das Ergebnis der Wahl mit:
Von den 54 anwesenden und stimmberechtigten Mitgliedern des Rates wurden 54 gültige Stimmen abgegeben.
Davon entfallen auf den Listenvorschlag 1 der CDU-Fraktion insgesamt 50 Stimmen und auf den Listenvorschlag der Liste 2 der AfD-Fraktion vier Stimmen. Nach diesem Wahlergebnis erhält die CDU-Fraktion das Vorschlagsrecht für den stimmberechtigten Delegierten.
OB Schranz stellt fest, dass der Rat der Stadt damit Herrn Werner Nakot als stimmberechtigten Delegierten unter dem Beschlusspunkt 1. gewählt hat. Er wird die Stadt Oberhausen auf der 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vertreten.
Herr Lange wurde hingegen nicht gewählt und gelangt somit auf die Vorschlagsliste der AfD-Fraktion als Gast ohne Stimmrecht unter dem Beschlusspunkt 3.
Bestellung eines Mitglieds als Vertreters der Stadt nach 113 GO NRW
Dem Rat wird ferner vorgeschlagen, Herrn Beig. Jehn als Mitglied nach § 113 Abs. 2 GO NRW zur Teilnahme an der 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages zu benennen.
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Bestellungsbeschluss:
„1. Der Rat der Stadt entsendet als stimmberechtigten Delegierten
Herrn BM Werner Nakot
zur Teilnahme an der 42. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Köln.
2. Der Rat der Stadt benennt den vorgeschlagenen Bediensteten gem. § 113 Abs. 2 GO NRW
Herrn Beig. Michael Jehn
zur Teilnahme an der 42. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Köln."
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Entsendungsbeschluss:
3. Der Rat der Stadt entsendet als Gäste ohne Stimmrecht:
Herrn Bülent Sahin
Frau Sandra Gödderz
Herrn Jörg Lange
Herrn Yusuf Karacelik
Herrn Marc Hoff
Frau Dr. Ute Rohde
zur Teilnahme an der 42. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Köln.
4. Der Rat der Stadt macht in Anwendung des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen von seinem Rückholrecht Gebrauch und genehmigt die Dienstreise für die städtischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Entsprechende Haushaltsmittel stehen beim Auftrag 810001010101 - Ratsangelegenheiten, Kostenart 541170 - Aufw. für übernommene Reisekosten zur Verfügung."
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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