12.12.2022 - 3 Erlass der Abgabesatz-Satzung 2023 der Stadt Ob...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz erinnert daran, dass die aktuelle Beschlussfassung des Landtags über die Änderung des § 6 KAG vom 07.12.2022 in der Version 02 Berücksichtigung gefunden hat.

Betroffen sind die Punkte 2.6, 2.7, 3.0 sowie die Anlagen 4, 5 und 6.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - folgende Beschlüsse:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt gem. § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen, auf die Vorberatung durch Ausschüsse zu verzichten.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt den Erlass der Abgabesatz-Satzung 2023 mit dem sich aus Anlage 6 ergebenden Wortlaut sowie die den Jahressätzen zugrundeliegenden Bedarfsberechnungen gemäß Anlagen 1 - 4."

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