12.12.2022 - 15 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

"1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 (7) der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die Fortführung bzw. Umsetzung der folgenden Maßnahmen sowie die zusätzlichen investiven überplanmäßigen Mittelbereitstellungen in Höhe von insgesamt 2.484.100 EUR wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanz- position

Bezeichnung

Betrag (EUR)

330003010005001

Lehrschwimmbecken - Infrastr.

785100

AIB Hochbau

395.500

330003010005001

Lehrschwimmbecken - Infrastr.

785101

AIB Hochbau HOAI

160.000

330003010100005

Schule am Froschenteich

785100

AIB Hochbau

715.500

330003010100005

Schule am Froschenteich

785101

AIB Hochbau HOAI

148.100

330003010100511

Adolf-Feld-Schule

785100

AIB Hochbau

375.000

330003010100511

Adolf-Feld-Schule

785101

AIB Hochbau HOAI

15.000

330003010500001

Glück-Auf-Schule

785100

AIB Hochbau

550.000

330003010500001

Glück-Auf-Schule

785101

AIB Hochbau HOAI

125.000

 

 Deckungsvorschlag:

 Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die unterjährige Kompensation wurde im Rahmen der Investitionskonferenz abschließend festgelegt. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2022 wird eingehalten.

 

3. Der Rat der Stadt beschließt die Fortführung der folgenden Maßnahme sowie die investive außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt 1.200.660 EUR.

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanz- position

Bezeichnung

Betrag (EUR)

250008010200000

Sport-/Turnhallen

785100

AIB Hochbau

1.046.050

250008010200000

Sport-/Turnhallen

785101

AIB Hochbau HOAI

154.610

 

 Deckungsvorschlag:

 Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die unterjährige Kompensation wurde im Rahmen der Investitionskonferenz abschließend festgelegt. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2022 wird eingehalten."