12.12.2022 - 13 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz merkt an, dass die Vorlage im HFA mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zustimmend vorberaten wurde.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2022 der Stadt Oberhausen gemäß § 116a GO NRW.

Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass auch mit den Jahresabschlüssen 2022 der vollkonsolidierungspflichtigen verselbständigten Aufgabenbereiche die Merkmale des § 116a GO NRW erfüllt werden."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=6572&TOLFDNR=168552&selfaction=print