12.12.2022 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

OB Schranz eröffnet die 12. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2020/2025 und begrüßt alle Mitglieder sowie die weiteren Anwesenden, unter ihnen die Vorsitzende des Integrationsrates, Frau Erdas und den Vertreter der örtlichen Medien im Saal Berlin der Luise-Albertz-Halle.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung weist er auf die für diese Veranstaltung verabredete Regelung bezüglich der Corona-Pandemie hin, die der Ältestenrat in seiner Sitzung am 05.12.2022 bestätigt hat.

 

Demnach gilt für die heutige Sitzung die Empfehlung, an dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vom Betreten des Veranstaltungsgebäudes bis zum Sitzplatz, sowie beim Verlassen des Sitzplatzes bis hin zum Verlassen des Gebäudes festzuhalten. Am Sitzplatz und am Rednerpult kann die Maske abgenommen werden, wenn ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten wird.

 

Entsprechende Informationen sind den Mitgliedern des Rates im Vorfeld der Sitzung gemeinsam mit der Einladung zugesandt worden.

 

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die vorgenannte Maskenpflicht nach Ablauf der heutigen Sitzung entfallen wird, der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen hingegen weiterhin zu berücksichtigen ist. Über die weitere Vorgehensweise werde der Ältestenrat unter Berücksichtigung der Entwicklung der Corona-Lage in seiner Sitzung am 30.01.2023 erneut beraten.

 

Entschuldigt für die heutige Sitzung sind Herr Stadtv. Bandel, Herr BM Blanke, Frau Stadtv. Marx und Herr Stadtv. Kattler. Von Seiten der Verwaltung ist Herr Beig. Schmidt entschuldigt. Anwesend sind zu Beginn der Sitzung demnach 54 Mitglieder des Rates und der Oberbürgermeister. Der Rat ist beschlussfähig.

 

Die Einladung ist den Mitgliedern am 02.12.2022 form- und fristgerecht zugeleitet worden. Vorab übermittelt wurden die Unterlagen zur Bauleitplanung.

 

OB Schranz erwähnt, dass die Verwaltung aufgrund der vom Landtag am 07.12.2022 beschlossenen Änderung und Ergänzung des § 6 KAG NRW die sich ergebenden Auswirkungen für das Jahr 2023 in die Drucksache B/17/2878-01 unter dem TOP 3 nachträglich in eine Version 02 eingearbeitet hat. Insbesondere geht es um die Berücksichtigung eines angemessenen Nominalzinssatzes für das in der Einrichtung gebundene Eigenkapital. Bisher wurde bei der Ermittlung des Zinssatzes ein fünfzigjähriger Zeitraum zuzüglich eines Zuschlags von 0,5 Prozentpunkten zugrunde gelegt. Jetzt habe man sich auf einen dreißigjährigen Zeitraum verständigt, dafür entfalle der 0,5-prozentige Zuschlag. Die in der Vorlage vorgenommenen Änderungen habe die Verwaltung im Vorfeld der Ratssitzung am 09.12.2022 per E-Mail mitgeteilt und gemeinsam mit der Nachtragstagesordnung den Ratsmitgliedern übersandt.

 

 

OB Schranz führt weiter aus, dass die Verwaltung im Nachgang zur Sitzung des HFA am 05.12.2022 aufgrund der Diskussionsbeiträge zu der Drucksachen-Nr. B/17/2727-01/Errichtung eines beispielhaften „Smart-Hauses der offenen Tür" in der Sterkrader Innenstadt den Beschlussvorschlag unter TOP 11 in einer Version 02 modifiziert hat. Auf die geänderte Vorlage sei ebenfalls in der E-Mail vom 09.12.2022 aufmerksam gemacht worden.

 

Darüber hinaus macht OB Schranz darauf aufmerksam, dass die Frage aus der letzten Sitzung des HFA geklärt und daraufhin der Personenkreis des § 8 Abs. 4 der Benutzungs- und Entgeltordnung in der Drucksachen-Nr. B/17/2824-01 unter dem TOP 19 um die Bezieher/innen von Wohngeld und Kinderzuschlag erweitert wurde. Die so geänderte Anlage 1 ist daraufhin Bestandteil der Drucksachen-Nr. B/17/2824-02 geworden. Informationen dazu habe es ebenfalls in der E-Mail vom 09.12.2022 gegeben.

 

OB Schranz erwähnt, dass aufgrund der Hinweise im Rahmen der Anhörungen in den Sitzungen der Bezirksvertretungen und zuletzt im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Verwaltung die Anlagen der Drucksachen-Nr. B/17/2754-01/Straßen- und Wegekonzept 2023-2027 der Stadt Oberhausen etc. unter dem TOP 22 angepasst hat. Sämtliche Korrekturen sind in eine Version 02 dieser Drucksache eingeflossen. Auch die Erläuterungen zu diesen Änderungen seien den Ratsmitgliedern im Vorfeld der Ratssitzung am 09.12.2022 per E-Mail mitgeteilt worden.

 

Des Weiteren macht OB Schranz darauf aufmerksam, dass am 05.12.2022 mit der Drucksachen-Nr. A/17/2884-01 eine Resolution der LINKE.LISTE-Fraktion eingegangen ist. Da der Antrag die formellen Antragsvoraussetzungen des § 48 GO NRW und des § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zur Aufnahme in die Tagesordnung erfüllt, ist der Antrag unter TOP 29.4 der Nachtragstagesordnung vorgesehen. In materieller Hinsicht bleibe es dem Rat anheimgestellt, zu entscheiden, wie er mit einer Resolution zum Kriegsgeschehen in der Türkei umgehen wolle.

 

Ebenfalls am 05.12.2022 habe die LINKE.LISTE-Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/17/2885-01 einen Nachbesetzungsantrag eingereicht. Hier schlägt OB Schranz eine Beratung unter dem neuen TOP 29.5 vor.

 

Ferner sei am 05.12.2022 mit der Drucksachen-Nr. A/17/2886-01 ein Antrag der CDU-Fraktion zur Nachbesetzung von Gremienmitgliedern eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter dem TOP 29.6 (neu) vor.

 

Am 08.12.2022 sei mit der Drucksachen-Nr. A/17/2894-01 ein Ergänzungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zum TOP 12/Mobilisierung von Wirtschaftsflächen eingegangen. OB Schranz schlägt eine Beratung unter dem TOP 12.1 vor.

 

Am 09.12.2022 habe die Verwaltung aufgrund der vorgetragenen Änderungen und Ergänzungen eine Nachtragstagesordnung erstellt und im Ratsinformationssystem ALLRIS freigegeben.

 

Frau Stadtv. Stehr beantragt, die Resolution der LINKE.LISTE-Fraktion unter dem TOP 29.4 nicht zum Gegenstand der heutigen Tagesordnung zu machen. Stadtv. Karacelik erinnert an die Solidaritätserklärung in der Sitzung des Rates der Stadt im März 2022 zur Ukraine und weist auf weitere Städte hin, die eine gleichlautende Resolution bereits verabschiedet haben.

Nachdem OB Schranz unwidersprochen festgestellt hat, dass es keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Thema gebe, lässt er über den Geschäftsordnungsantrag auf Absetzung des TOP 29.4 abstimmen.

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN und der LINKE.LISTE-Fraktion sowie bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat - dem Antrag zur Geschäftsordnung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen auf Absetzung des TOP 29.4 von der Nachtragstagesordnung zu.

 

OB Schranz stellt fest, dass die Drucksachen-Nr. A/17/2884-01 damit abgesetzt ist und nicht beraten wird.

 

Stadtv. Bruckhoff führt aus, dass er aufgrund der kurzfristig vorgenommenen Änderungen in der Drucksache B/17/2727-02 zur Errichtung eines beispielhaften „Smart-Hauses der offenen Tür" in der Sterkrader Innenstadt unter dem TOP 11 keine Möglichkeit gefunden habe, sich mit dem Anliegen zu befassen. Deshalb regt er an, die Beratung über diese Angelegenheit auf den nächsten Beratungsgang zu vertagen. Andernfalls werde sich die Gruppe BOB im Rat nicht an der Abstimmung beteiligen. OB Schranz weist darauf hin, dass sich die Änderungen vornehmlich auf die Begründung bezögen und nicht auf den Beschlussvorschlag. Frau Stadtv. Stehr greift das Argument von OB Schranz auf und plädiert für eine heutige Beratung.

Stadtv. Karacelik plädiert hingegen für das Vertagen der Beratung. OB Schranz lässt über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des TOP 11 abstimmen.

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit Mehrheit - mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Fraktion und der Gruppe FDP im Rat sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion und des Stadtv. Horn - den Antrag zur Geschäftsordnung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen auf Absetzung des TOP 29.4 der heutigen Nachtragstagesordnung ab.

 

OB Schranz hält fest, dass die Verwaltungsvorlage Bestandteil der heutigen Tagesordnung bleibt und stellt fest, dass es keine weiteren Anregungen oder Einwendungen zur erweiterten Tagesordnung gibt.

 

OB Schranz führt aus, dass Ort, Zeit und die ursprüngliche Tagesordnung der heutigen Sitzung im „Amtsblatt für die Stadt Oberhausen" vom 06.12.2022 sowie im Ratsinformationsdienst unter ALLRIS Bürgerinfo öffentlich bekannt gemacht worden sind. Am 09.12.2022 sei die Nachtragstagesordnung im Sonderamtsblatt sowie im Ratsinformationsdienst unter ALLRIS Bürgerinfo öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung macht OB Schranz schließlich auf einen kleinen Gruß zu Weihnachten aufmerksam, den die Ratsmitglieder auf ihren Tischen vorfinden.

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